Sonnhaldenweg: Gemeinde übernimmt Strassenabschnitt

Die Gemeinde Grosshöchstetten übernimmt das T-Stück am Sonnhaldenweg, sorgt für Unterhalt und setzt drei neue Leuchten für mehr Sicherheit ein.

Blick auf Grosshöchstetten.
Blick auf Grosshöchstetten. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Wie die Gemeinde Grosshöchstetten berichtet, hat der Gemeinderat nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen des kantonalen Baugesetzes beschlossen, das T-Stück beim Sonnhaldenweg unentgeltlich in das Eigentum der Einwohnergemeinde zu übernehmen.

Die betroffenen Anstösser haben dieser Abtretung zugestimmt. Mit dieser Übernahme gehen auch die Unterhaltsarbeiten, wie zum Beispiel die Schneeräumung, in die Verantwortung der Gemeinde über.

Das Schneedepot darf künftig nur so genutzt werden, dass der bestehende Fussweg zwischen Sonnhaldenweg und Mösliweg jederzeit passierbar bleibt.

Gemeinde regelt Unterhalt und Beleuchtung

Durch die Ausmarchung des T-Stücks vom Sonnhaldenweg und dessen Übernahme durch die Einwohnergemeinde wird inskünftig die kantonale Strassengesetzgebung massgebend sein. Das Landnotariat hat einen entsprechenden Dienstbarkeitsvertrag ausgearbeitet, der die genauen Regelungen festlegt.

«Beim Thema Strassenbeleuchtung wurden unterschiedliche Vorstellungen zwischen der Gemeinde und den Anstössern deutlich», so die Gemeindepräsidentin Christine Hofer.

«Während die Gemeinde ursprünglich die Installation einer neuen Strassenleuchte plante, äusserten die Anstösser den Wunsch nach zusätzlichen Massnahmen. Nach einer Besprechung vor Ort, die bereits im Juli 2025 stattgefunden hat, konnte eine Einigung erzielt werden. Die Gemeinde wird auf eigene Kosten insgesamt drei neue Leuchten installieren, die im Besitz der Gemeinde bleiben.»

Zusätzliche Mittel für Strassenarbeiten

Angesichts der erforderlichen zusätzlichen Massnahmen genehmigte der Gemeinderat am 9. Dezember 2025 einen weiteren Verpflichtungskredit von 23'000 Franken.

Damit erhöht sich der ursprüngliche Kredit auf insgesamt 65'000 Franken. Darüber hinaus wurde ein Nachkredit von 575 Franken für Abschreibungen bewilligt.

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