Wie die Gemeinde Thunstetten meldet, tritt die vom Gemeinderat genehmigte Totalrevision des Gebührenreglements und Gebührentarifs am 1. Februar 2024 in Kraft.
Thunstetten
Thunstetten. - Gemeinde Thunstetten
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Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV) vom 16. Dezember 1998 und Artikel 38 Absatz eins der Gemeindeordnung 2009 der Einwohnergemeinde Thunstetten wird hiermit bekannt gegeben, dass der Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 4. Dezember 2023 das Gebührenreglement und den Gebührentarif im Rahmen einer Totalrevision genehmigte.

Mit dem Inkrafttreten werden alle mit diesem Reglement im Widerspruch stehenden früheren Vorschriften aufgehoben.

Unter Vorbehalt dagegen erhobener Beschwerden oder der Ergreifung des Referendums tritt diese Totalrevision per 1. Februar 2024 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung und Referendumsrecht

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau in Wangen an der Aare schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Gemäss Artikel 38 Absatz zwei der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Thunstetten können 50 Stimmberechtigte innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnen eines ent­sprechenden Begehrens verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeversammlung zum Be­schluss unterbreitet wird.

Das totalrevidierte Gebührenreglement und den Gebührentarif können bei der Gemeindeschreiberei in Bützberg eingesehen werden.

Die Aufschaltung auf der Webseite der Einwohnergemeinde Thunstetten erfolgt auf den Zeitpunkt der Inkraftsetzung.

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