Thunstetten: Befreiung von der Feuerwehrersatzabgabe
Gemeinde Thunstetten informiert über die Befreiung von der Feuerwehrersatzabgabe.

Gemäss Artikel 6 und 16 der Feuerwehrverordnung können folgende Personen, die von der aktiven Feuerwehrdienstpflicht sowie von der Ersatzabgabe befreit werden wollen, ein Gesuch an die Kommission öffentliche Sicherheit stellen:
Personen, deren Behinderung sie bei der Leistung aktiven Feuerwehrdienstes wesentlich beeinträchtigt.
Personen, die im eigenen Haushalt lebende Kinder bis zur Beendigung der Volksschulpflicht oder Pflegebedürftige allein betreuen.
Überblick der Antragsstellung
Das Gesuch um Befreiung muss jährlich mit den erforderlichen Belegen bis spätestens am 3. September 2021 der Kommission öffentliche Sicherheit, in Bützberg, gestellt werden. Nachträglich eingereichte Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Das Gesuch um Befreiung kann direkt bei der Gemeindeschreiberei Thunstetten bezogen werden.