Thunstetten: Befreiung von der Feuerwehrersatzabgabe

    Gemeinde Thunstetten
    Gemeinde Thunstetten

    Langenthal,

    Gemeinde Thunstetten informiert über die Befreiung von der Feuerwehrersatzabgabe.

    Thunstetten
    Thunstetten. - Gemeinde Thunstetten

    Gemäss Artikel 6 und 16 der Feuerwehrverordnung können folgende Personen, die von der aktiven Feuerwehrdienstpflicht sowie von der Ersatzabgabe befreit werden wollen, ein Gesuch an die Kommission öffentliche Sicherheit stellen:

    Personen, deren Behinderung sie bei der Leistung aktiven Feuerwehrdienstes wesentlich beeinträchtigt.

    Personen, die im eigenen Haushalt lebende Kinder bis zur Beendigung der Volksschulpflicht oder Pflegebedürftige allein betreuen.

    Überblick der Antragsstellung

    Das Gesuch um Befreiung muss jährlich mit den erforderlichen Belegen bis spätestens am 3. September 2021 der Kommission öffentliche Sicherheit, in Bützberg, gestellt werden. Nachträglich eingereichte Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.

    Das Gesuch um Befreiung kann direkt bei der Gemeindeschreiberei Thunstetten bezogen werden.

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