Langenthaler FDP nimmt Stellung zum Energierichtplan

Die FDP.Die Liberalen Langenthal äussert sich zum Energierichtplan der Stadt.

Tessin Energie
Bereits im Juli habe der Tessiner Regierungsrat eine Arbeitsgruppe eingesetzt. - pexels

Die FDP. Die Liberalen wurde eingeladen am Energieplan für die Stadt Langenthal mitzuwirken.

Die FDP begrüsst den Energierichtplan der Stadt Langenthal und ist sich bewusst, dass die Berechnungen unter Zuhilfenahme vieler Annahmen beruhen müssen. Die zu erreichenden Energieziele erachtet sie als hochgesteckt und bedürfen einer unbürokratischen Bewilligungspolitik und eines aktiven Einbezugs der Bevölkerung.

Die Erweiterung des Perimeters für die Nutzung der Geothermie erscheint der FDP sinnvoll und wichtig. In dieser Sache soll der Druck auf den Kanton auf eine positive Rückmeldung hochgehalten werden.

Karte Mitwirkung

Die Karte Mitwirkung gehört zum behördenverbindlichen Teil des Energierichtplans. Sie basiert auf der Karte Erdwärmesonde des kantonalen Geoportals. Dies Karte hat laut FDP keine rechtliche Relevanz und sollte daher nicht als Basis für die Karte Mitwirkung dienen. Andernfalls würde gemäss ihnen eine irrelevante Karte des Kantons auf Stufe Gemeinde behördenverbindlich, was natürlich nicht ginge.

Die FDP hat in diesem Sinne beantragt, dass die referenzierte Karte als Hintergrund der Mitwirkungskarte entfernt und im Erläuterungsbericht zudem auf die Unverbindlichkeit dieses Eintrags im Geoportal aufmerksam gemacht wird.

Energiebedarf bis 2035 um 20 Prozent senken

Für die Zielvorgabe der Bedarfsreduktion von 20 Prozent der Energie sind grosse Anstrengungen notwendig. Die Förderbeiträge für energetische Sanierungen von Kanton oder Bund (z.B. GEAK), wie auch die Förderungsmittel der Stadt, bestehen seit längerem.

Diese Instrumente allein vermögen die angestrebten Ziele laut FDP aber wohl nicht sicherzustellen. Die Investitionskosten für die Eigentümerschaft sind nach wie vor beträchtlich in Bezug auf die zu erwartenden Energiekosteneinsparnissen. Somit ist eine vernünftige Amortisationszeit oftmals nicht gegeben. Der FDP erscheint es daher wichtig, weitere Anreize zu schaffen.

Bewilligungsprozesse sollen vereinfacht werden

Sie führen weiter aus, dass dazu eine rasche Anpassung des Zonenplans und Baureglementes gehört, da dies sowieso ansteht und somit keine zusätzlichen Kosten verursacht würden. Durch die im Siedlungsrichtplan geschaffenen Potenziale könnten viele Liegenschaften besser genutzt und erweitert werden. Ausserdem würden durch die Gesetzgebung des Kantons energetische Sanierungsmassnahmen bei den bestehenden Liegenschaften bedingt werden.

Der Anreiz, Raum zu schaffen und weniger Energie zu benötigen, wäre für die Eigentümerschaften damit grösser und würde so die Chance erhöhen, das Ziel zu erreichen. Wo die Eigentümerschaften bereit sind, energetische Sanierungen zu machen, sind rasche oder vereinfachte Bewilligungsprozesse für die Massnahmen anzustreben, wie die FDP verlautet.

Bedarfsreduktion in Bestandesliegenschaften

Das Massnahmenblatt zur Baurechtlichen Grundordnung sieht vor, ZPPs und UeOs explizit stärker in die Pflicht zu nehmen. Gemäss FDP sollte dies Bei Neubauprojekten ohne Schwierigkeiten möglich sein. In der Kernzone wie auch bei Gebäuden mit Schutzstatus der Denkmalpflege oder Quartiererhaltungsgebieten würde dies je nach Ausgangslage eine deutliche Erschwernis (z.B. Areal alte Mühle) bedeuten.

Die FDP fügt an, dass diee verschärften Massnahmen in einem gesunden Verhältnis zur gewünschten Stadtentwicklung bleiben müssen. Wichtig erscheint ihnen auch der Punkt, dass bei Neubauten auch mit den minimalen gesetzlichen Anforderungen bereits massiv weniger Verbrauch entstehen würde. Die FDP sieht daher grosses Potenzial zur Energiebedarfsreduktion in den Bestandesliegenschaften und nicht bei den Neubauten.

Gleichbleibender Strombedarf unrealistisch

Laut FDP geht der ERP von der Prämisse aus, dass der Strombedarf in Zukunft nicht steigen wird und ignoriert die zu erwartende massive Zunahme des Strombedarfs für Elektromobilität und Wärmepumpen sowie die «Reboundeffekte». Diese Vorgabe entzieht dem ERP zum Vornherein wesentliche Schlagkraft. Um den Strombedarf in diese Richtung zu l(s)enken müsste die Stadt Langenthal die Bevölkerung aktiv zum schonenden Umgang mit der Elektrizität angehen.

Massive Reduktion der fossilen Wärme innert 13 Jahren

Der Energierichtplan sieht eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Wärme von heute fünf Prozent auf rund 70 Prozent bis ins Jahr 2035 vor. Öl- und Gasheizungen sollen also konkret (bei einer zu erwartenden Lebensdauer von rund 20 Jahren) innert 13 Jahren um 65 Prozent reduziert werden.

Es müssen neue Lösungsansätze gefunden werden, um die Langenthaler Grundeigentümer von einem (allenfalls sogar vorzeitigen) Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem zu überzeugen. Die FDP schlägt vor, dass dies zum Beispiel mit einer Lenkungsabgabe auf den Gasbezug erfolgt

Eignerstrategie IB Langenthal AG

Die Strategie die Verbindlichkeit des Richtplans Energie nicht auf die IB Langenthal AG (IBL) auszudehnen, erscheint der FDP richtig. Mittels einer Eignerstrategie soll die zukünftige Position der IBL festgehalten werden. Die dazu notwendige enge Zusammenarbeit, sollte nach ihnen mit dem Sitz der Stadt Langenthal im Verwaltungsrat gewährleistet sein.

Holzwärmeverbundanlagen

Aufgrund der beschränkten Möglichkeit, Grundwasser- & Geothermie in Langenthal zu nutzen, findet die FDP die Holz Wärmeverbundanlagen sinnvoll. Die Eigentümerschaft soll weiterhin generell freie Wahl bei den erneuerbaren Energieträgern haben. Eine Anschlusspflicht über das Baureglement ist ihres Erachtens unzulässig und für Grundstückeigentümer wettbewerbsverzehrend. Hingegen sollen finanzielle Lenkungsmassnahmen besser überzeugen können als Verbote.

Laut FDP sollten die vorhandenen regionalen Kapazitäten des Rohstoffes Holz für die Betreibung der geplanten Anlagen vorhanden sein und jeweils vorgängig abgeklärt werden (vorzugsweise in regionaler bzw. kantonaler Zusammenarbeit). Die Vorgabe regionales Holz zu verwenden sollte über die Eignerstrategie IB Langenthal AG sichergestellt werden.

Grundwasserwärmenutzung / Grundwasserschutz

Der Kanton strebt an, dass möglichst wenige grosse, anstatt eine Vielzahl kleiner Anlagen erstellt werden soll; dies spricht für die Nutzung in Wärmeverbunden. Hingegen soll es auch weiterhin einzelnen möglich sein, koordiniert und unter Berücksichtigung der umliegenden Anlagen Grundwasser nutzen zu können. Der Schutz unseres Trinkwassers hat Priorität und soll mit den Energieträgern nicht geschwächt werden.

Erdwärmesonden

Die FDP sagt, dass den Einwohnerinnen und Einwohnern von Langenthal klar bewusst gemacht werden muss, dass auch innerhalb des roten Bereiches der Richtplankarte eine Bewilligung für eine Erdsondenbohrung beim AWA beantragt werden kann, da diese Karte eine reine Hinweiskarte darstellt und keine Rechtsverbindlichkeit besitzt.

Städtische Liegenschaften, energetische Sanierung

Als Energiestadt und mit den Vorgaben aus dem Energierichtplan «verpflichtet» sich die Stadt zu einer Vorbildrolle. Ein entsprechendes Massnahmenblatt könnte gemäss FDP dazu beitragen, behördenverbindlich auch eine Strategie für die stadteigenen Liegenschaften einzubinden.

Kurzfristig sollte die Stadt Energieeffizienzmassnahmen prüfen. Bei Sanierungsmassnahmen an städtischen Liegenschaften soll eine energetische Sanierung inklusive der Umstellung auf einen erneuerbaren Energieträger geprüft und in die Kostenüberlegungen miteinbezogen werden, hält die FDP fest. In Abhängigkeit der Kosten, Bedürfnisse und Eingriffstiefe sei aber laut ihnen eine Abwägung der Umsetzung stets vorzubehalten.

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