Wie die Gemeinde Langenthal bekannt gibt, werden Strassenanstösser ersucht, ihre Bepflanzungen bis 31. Mai 2024 auf die ordnungsgemässe Höhe zurückzuschneiden.
Das Kulturzentrum Chrämerhuus in Langenthal.
Das Kulturzentrum Chrämerhuus in Langenthal. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen das Strassenbaugesetz zu befolgen.

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten.

Die Strassenbeleuchtung muss frei bleiben

Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,5 Meter Höhe hineinragen.

Über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,5 Meter freigehalten werden. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Strassenanstösser werden aufgefordert, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 31. Mai 2024 und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Mass zurück­zuschneiden.

Wer bis zur Frist am 31. Mai 2024 der Aufforderung nicht nachkommt, wird – unter Androhung der Ersatzvornahme – mittels Verfügung dazu verpflichtet.

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