Wie die Gemeinde Madiswil informiert, gilt eine Einreichungsfrist bis 15. März für unselbstständig Erwerbende und bis 15. Mai 2023 für selbstständig Erwerbende.
Steuererklärung. (Symbolbild)
Steuererklärung. (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Es ist wieder so weit: Die Steuererklärung für das Jahr 2022 ist auszufüllen.

Es gelten grundsätzlich folgende Fristen zur Einreichung: 15. März 2023 für unselbstständig Erwerbende und 15. Mai 2023 für selbstständig Erwerbende.

Die Gemeindeverwaltung kann bis 31. Mai 2023 eine Verlängerung bewilligen.

Über diese Frist hinaus sind Gesuche um Fristverlängerungen schriftlich an die Steuerverwaltung, Dienstleistungszentrum Burgdorf, zu richten oder am besten online über die Webseite von Taxme zu erfassen.

Gemeinde empfiehlt: Steuererklärung online ausfüllen

Fristverlängerungen bis am 15. Juli sind online kostenlos (schriftlich 20 Franken), kostenpflichtig dagegen solche bis 15. September (online 20 Franken und schriftlich 40 Franken) und 15. November 2023 (online 40 Franken und schriftlich 60 Franken).

Es wird empfohlen, die Steuererklärung online auszufüllen. Das Online-Programm von Taxme ist einfach aufgebaut.

Sofern man die Daten noch nicht freigegeben hat, lassen sie sich beliebige Male verändern.

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