Trimmis gibt Preise für die Hundesteuer 2022 bekannt
Wie die Gemeinde Trimmis mitteilt, wird die Hundesteuer 2022 am Anfang des Jahres fällig. Diese ist für Hunde über sechs Monate zu entrichten.

Die Hundesteuer ist für alle Hunde über sechs Monate jährlich zu entrichten. Die Steuer beträgt für den ersten Hund 120.00 Franken, für jeden weiteren im gleichen Haushalt gehaltenen Hund 180.00 Franken.
Für Polizei-, Lawinen-, Blindenführ-, Gehörlosen-, Schutz-, Katastrophen-, Schweisshunde und Hunde der Grenzwacht sind keine Steuern zu entrichten.
Die Steuerbefreiung gilt nur, sofern eine Leistungsprüfung mit Ausbildungskennzeichen (AKZ) gemäss Prüfungsverordnung der Schweiz.
Kynologischen Gesellschaft (SKG) innerhalb der letzten zwei Jahre nachgewiesen werden kann. Für oben erwähnte Hundeart ist jährlich der Einsatz-Ausweis und für Schweisshunde die aktuelle Nachsuchbewilligung, vorzuweisen.
Die Hundesteuer wird dem Hundebesitzer anfangs Jahr in Rechnung gestellt.
Jegliche Änderungen sind zu melden
Wird ein Hund nicht während des ganzen Jahres auf Gemeindegebiet gehalten, ist die Steuer pro rata, jedoch mindestens für sechs Monate zu entrichten.
Hunde sowie Junghunde, die im Laufe des Jahres in die Gemeinde eingeführt und gehalten werden sind der Gemeinde innert zehn Tagen zu melden.
Jegliche Änderungen wie Adresse, Verkauf, Tod eines Hundes sind der Gemeinde sowie der Datenbank AMICUS zu melden. Die Registrierung als Neuhundehalter ist bei der Gemeinde vorzunehmen und die Registrierung der Hundedaten bei der Tierarztpraxis.
Ein Hundehalterwechsel ist neu über die Gemeinde vorzunehmen gegen vorweisen der Originaldokumente (Heimtierausweis, Impfbüchlein).