Wie die Gemeinde Landquart mitteilt, findet die Wahl des Gemeindepräsidenten am 3. März 2024 statt und die Wahl der Gemeindebehörden am 22. September 2024.
Die Gemeindeverwaltung Landquart.
Die Gemeindeverwaltung Landquart. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Gemäss Artikel 20 der Gemeindeverfassung findet die Wahl des Gemeindepräsidenten im ersten Jahresquartal statt.

Der übrige Gemeindeorgane (Gemeindevorstand und Geschäftsprüfungskommission) werden im Herbst 2024 gewählt.

Das Majorzwahlverfahren gilt für die Wahl des Gemeindepräsidenten sowie für die Wahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission und deren Stellvertreter.

Das Proporzwahlverfahren gilt für die Wahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes.

Landquart ist beim Projekt E-Voting Pilotgemeinde

Gestützt auf diese verfassungsmässige Bestimmung hat der Gemeindevorstand die Wahltermine festgelegt.

Wahl des Gemeindepräsidenten findet am 3. März 2024 statt und die Wahl der Gemeindebehörden (Gemeindevorstand und Geschäftsprüfungskommission) am 22. September 2024.

Die Gemeinde Landquart ist beim Projekt E-Voting (elektronisches Wählen und Abstimmen) Pilotgemeinde.

Mit der Anpassung des Gesetzes über die Politischen Rechte im Kanton Graubünden wurden die Rechtsgrundlagen geschaffen.

Wähler können sich schon anmelden

Für die Wahl der Gemeindebehörden (Gemeindevorstand und Geschäftsprüfungskommission) am 22. September 2024 ist erstmals eine Wahl auf elektronischem Weg möglich.

Interessierte Wähler können sich bereits jetzt anmelden. Informationen zum Ablauf findet man auf der Webseite der Gemeinde.

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