Landquart

Einschränkungen für Verkehr und Parkplätze am Markttag

Nau.ch Lokal
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Landquart,

Am 6. September 2025 lockt der Warenmarkt nach Landquart. Sperrungen, Parkverbote und geänderte Buslinien sind zu beachten – der Marktbus ist gratis.

Die Gemeindeverwaltung Landquart.
Die Gemeindeverwaltung Landquart. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Der diesjährige Warenmarkt wird am Samstag, 6. September 2025, durchgeführt, informiert die Gemeinde Landquart. In diesem Zusammenhang sind folgende Verkehrs- und Parkierungs-Beschränkungen zu beachten.

Verkehrs-Beschränkungen im Bus-Betrieb

Die Bahnhofstrasse ist ab der Einmündung Kantonsstrasse bis zu den Abzweigungen Montalin-/Seilbruckstrasse für jeglichen Verkehr gesperrt. Die Einfahrt in die Bahnhofstrasse ist ab der Sonnenheim-, Dahlien- und Schulstrasse nicht möglich.

Die Sperrung dauert von circa 5 Uhr bis 19 Uhr. Die Zufahrt zum Bahnhof Landquart ist über die RhB-Strasse und die Montalinstrasse sichergestellt jedoch erschwert. Am Markttag werden die Bushaltestellen Post Landquart und Migros nicht angefahren.

Der Bus in der Zone 170 (Mastrils – Landquart – Zizers und umgekehrte Richtung) ist für alle Besucher kostenlos. Infolge beschränkter Parkierungsmöglichkeiten empfiehlt die Gemeinde den Marktbesuchern, ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz beim Festplatz Ried abzustellen und für die Fahrt ins Dorfinnere den Ortsbus zu benützen.

Parkierungs-Beschränkungen

Im Marktbereich an der Bahnhofstrasse ab der Einmündung Kantonsstrasse bis zu den Abzweigungen Montalin-/Seilbruckstrasse dürfen am Markttag ab 4 Uhr auf beiden Seiten keine Autos parkiert sein.

Abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Wagenbesitzers oder verantwortlichen Lenkers abgeschleppt. Autohalter, die am Samstag auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, wollen dasselbe bereits am Freitagabend aus dem betreffenden Bereich stellen.

Wandel-Bar mit Livemusik auf dem Bahnhofplatz

Auf dem Bahnhofplatz (Roter Platz) wurde im Zusammenhang mit dem Markt eine Wandel-Bar bewilligt. Der Barbetrieb sowie Livemusik wird am Freitagabend von 18 Uhr bis 24 Uhr genehmigt. Der Barbetrieb darf am Samstag- und Sonntagmorgen bis 2 Uhr offen bleiben und in angemessener Lautstärke Musik ab Boxen abspielen.

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