Landquart

Landquart: Erwerb von Feuerwerkskörpern nur mit Berechtigung

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Landquart,

Die Gemeinde Landquart erinnert daran, dass der Erwerb und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 4 bewilligungspflichtig ist.

Das Dorfzentrum Landquart.
Das Dorfzentrum Landquart. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Landquart mitteilt, sind der Erwerb und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 4 bewilligungspflichtig. Gesuche bleiben den Inhabern des eidgenössischen Fachausweis Feuerwerk (FWA/FBW) vorbehalten. Sie können auf der Webseite der Gemeinde unter Online-Dienste ausgefüllt werden.

Die Gesuche sind bei der Gebäudeversicherung Graubünden, Brandschutz, Ottostrasse 22, 70001 Chur einzureichen.

Feuerwerkskörper der Kategorie 1 bleiben weiterhin ohne Bewilligungspflicht, für Feuerwerkskörper der Kategorien 2 und 3 erteilt die Gemeinde eine Bewilligung.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Gen Z Mann
123 Interaktionen
Schaden statt Nutzen
Weisser Hai
246 Interaktionen
Weisser Hai in Adria

MEHR LANDQUART

Landquart
Landquart
Landquart GR
Landquart GR
Bankomatsprengung Ganda
16 Interaktionen
Zwei Männer verhaftet

MEHR AUS GRAUBüNDEN

Landwirtschaft vor Sparmassnahmen verschonen
2 Interaktionen
Chur
Rathaus in Glarus
5 Interaktionen
Chur
san bernardino
6 Interaktionen
500 Mio. Franken