Landquart

Landquart: Erwerb von Feuerwerkskörpern nur mit Berechtigung

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Die Gemeinde Landquart erinnert daran, dass der Erwerb und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 4 bewilligungspflichtig ist.

Das Dorfzentrum Landquart.
Das Dorfzentrum Landquart. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Landquart mitteilt, sind der Erwerb und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 4 bewilligungspflichtig. Gesuche bleiben den Inhabern des eidgenössischen Fachausweis Feuerwerk (FWA/FBW) vorbehalten. Sie können auf der Webseite der Gemeinde unter Online-Dienste ausgefüllt werden.

Die Gesuche sind bei der Gebäudeversicherung Graubünden, Brandschutz, Ottostrasse 22, 70001 Chur einzureichen.

Feuerwerkskörper der Kategorie 1 bleiben weiterhin ohne Bewilligungspflicht, für Feuerwerkskörper der Kategorien 2 und 3 erteilt die Gemeinde eine Bewilligung.

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