Wie die Gemeinde Landquart informiert, wird die bestehende Signalisation der Tempo-30-Zonen erweitert und beinhaltet zukünftig auch die Schulstrasse .
Die Gemeindeverwaltung Landquart.
Die Gemeindeverwaltung Landquart. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die bestehende Signalisation der Tempo-30-Zonen in der Gemeinde Landquart wird erweitert und beinhaltet zukünftig in Landquart auch die Schulstrasse (ab Sporthalle bis Bahnhofstrasse inklusive Sägenstrasse bis Bahnübergang) sowie in Igis die Stations- und die Kreuzwiesenstrasse.

Auf der Deutschen Strasse werden durch den Kanton ebenfalls Anpassungen an den zulässigen Höchstgeschwindigkeiten vorgenommen.

Sofern die Witterung die Markierungsarbeiten zulässt, wird ab Montag, 3. Oktober 2022, mit der Anpassung der Signalisationen begonnen.

Während dieser Arbeiten ist lokal und kurzfristig mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.

Gesetzliche Bestimmungen der Tempo-30-Zonen

Die neuen Geschwindigkeitsbeschränkungen treten mit dem Aufstellen und Anpassen der entsprechenden Signalisationen und Markierungen in Kraft.

In Tempo-30-Zonen auf nicht verkehrsorientierten Strassen muss laut gesetzlichen Bestimmungen die Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde eingehalten werden und Fahrzeuge haben Vortritt.

In der Regel bestehen in diesen Bereichen keine Fussgängerstreifen. Als Ausnahmen sind Fussgängerstreifen bei Schulen und Altersheimen möglich.

Fussgänger dürfen die Strasse überall queren, sofern weniger als 50 Meter entfernt keine Fussgängerstreifen sind.

Falls nicht anders signalisiert, gilt Rechtsvortritt. Für das Parkieren gelten die allgemeinen Vorschriften.

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