Nächtliches Parkieren während der Wintermonate verboten
Vom 1. Dezember 2025 bis 31. März 2026 gilt in Landquart ein nächtliches Parkverbot auf öffentlichen Strassen zur Sicherstellung des Winterdienstes.

Wie die Gemeinde Landquart mitteilt, ist das Stehenlassen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Wegen im Gemeindegebiet von Landquart in der Zeit vom 1. Dezember 2025 bis 31. März 2026 zwischen 00:15 Uhr und 7 Uhr verboten.
Ausgenommen sind Plätze, die abseits der Strassenfahrbahn liegen. Dieses Verbot gilt auch für Quartierstrassen, in denen die Schneeräumung durch die Gemeinde erfolgt. Stehengelassene Fahrzeuge werden auf Kosten der Fahrzeughalter oder -führer entfernt. Die Fehlbaren werden überdies bestraft.
Für allfällige Schäden an den stehengelassenen Fahrzeugen übernimmt die Gemeinde keine Haftung. Diese Aufforderung ergeht im Interesse einer reibungslosen Abwicklung des Winterdienstes. Die Liegenschaftsverwalter, Gastwirte und Private werden gebeten, ihre Mieter, Gäste und Besucher auf dieses Verbot aufmerksam zu machen.









