Wie die Gemeinde Weggis mitteilt, werden Tempo-30-Zonen auf der Luzerner-, Hertenstein- und Kreuzstrasse eingeführt.
Das Dorfzentrum in Weggis.
Das Dorfzentrum in Weggis. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Nach der Erstellung entsprechender Verkehrsgutachten, nach Verkehrsmessungen und Begehungen mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU und Interessensgruppen fällte der Gemeinderat den Entscheid, diese drei Tempo-30-Zonen anzuordnen.

Die Stellungnahmen der kantonalen Dienststelle Verkehr und Infrastruktur zur Einführung der vorliegenden Verkehrsmassnahmen liegen im positiven Sinn für eine Umsetzung vor.

Der Entscheid des Gemeinderates für die öffentliche Auflage wird nun im Luzerner Kantonsblatt vom 26. November 2022 veröffentlicht.

Die Akten liegen beim der Abteilung Infrastruktur während 30 Tagen öffentlich auf.

Queren innerhalb der grossen Zeitlücken zwischen den Fahrzeugen

Die Einführung von Tempo 30 führt grundsätzlich zu einer Verkehrssicherheit aller Strassenteilnehmenden, weshalb die Verordnung über Tempo-30-Zonen auch keine Zebrastreifen vorsieht.

Eingehend und detailliert beurteilt wurde die Situation auf der Luzernerstrasse, wo eine Petition des Elternforums Weggis im Bereich der Kreuzung beim Alten Schulhaus eine Wiedereinführung von Zebrastreifen verlangte.

Die darauf erfolgten Messungen haben ergeben, dass es problemlos möglich ist, die Strassen im Dorfzentrum innerhalb der grossen Zeitlücken zwischen den vorbeifahrenden Fahrzeugen zu überqueren.

So ist der Gemeinderat zusammen mit der BFU überzeugt, dass beim Vorhandensein eines Zebrastreifens eher gefährlichere Situationen und grosse Umwege entstehen, weil das Gesetz die Benützungspflicht von Zebrastreifen innerhalb von 50 Metern vorschreibt.

Fussgängerstreifen an klar definierten Querungsstellen

Gestützt auf den BFU-Bericht und unter Abwägung der Interessen der Petitionäre wird auf das Beibehalten von Fussgängerstreifen in den neuen Tempo-30-Zonen mit wenigen Ausnahmen verzichtet.

Dies auch aufgrund diverser positiver Erfahrungen in anderen Städten und Gemeinden sowie Ergebnissen aus den örtlichen Messungen und Analysen.

Die Ausnahmen befinden sich an von der Gewohnheit her klar definierten Querungsstellen: Luzernerstrasse Neubüel und Coop (korrektes Bauwerk, stark frequentiert, Bushaltestelle, Einkaufszentrum), Verzweigung Kreuz- und Luzernerstrasse (Querung kombiniert mit neuem Rechtsvortritt) und Luzernerstrasse Bereich Tennisplatz und Werkhof (starkes Verkehrsaufkommen im Bereich des Dorfeingangs von Weggis).

Beruhigung im Gemeindegebiet

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für die Akzeptanz der Tempo-30-Zonen, wie sie seit vielen Jahren schon auf mehreren Strassenzügen im Gemeindegebiet umgesetzt worden sind.

Er setzt sich auch weiterhin ein für Sicherheit und Beruhigung auf dem gesamten Gemeindegebiet.

So liegt bereits ein Gesuch für eine Temporeduktion von 80 auf 60 Kilometer pro Stunde auf der Umfahrungsstrasse bei den kantonalen Dienststellen vor, verbunden mit notwendigen baulichen Lärmreduktionsmassnahmen in den Tunnels.

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