Weggis

Weg frei für die Urne: Ortsplanung auf der Zielgeraden

Nau.ch Lokal
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Küssnacht,

Die Einspracheverhandlungen zur Revision der Ortsplanung in Weggis sind abgeschlossen. Nun bereitet der Gemeinderat die Urnenabstimmung vom 14. Juni 2026 vor.

Die Gemeinde Weggis am Vierwaldstättersee.
Die Gemeinde Weggis am Vierwaldstättersee. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Weggis berichtet, wurden während der Auflagefrist zur Gesamtrevision vom 13. Mai bis 12. Juni 2025 der Ortsplanung 43 Einsprachen eingereicht. Die entsprechenden Verhandlungen konnten Ende 2025 abgeschlossen werden.

Damit ist die Gesamtrevision der Ortsplanung auf der Zielgeraden angelangt: Was Anfang 2021 mit der Erarbeitung des Siedlungsleitbildes als strategische Grundlage für die Nutzungsplanung begann, kann als neue Ortsplanung am Urnengang vom 14. Juni 2026 auf der lokalen Ebene abgeschlossen und dem Regierungsrat des Kantons Luzern zur Genehmigung vorgelegt werden.

Weshalb eine neue Ortsplanung

In den vergangenen Jahren erfuhren die gesetzlichen Grundlagen für die Raumplanung bei Bund und Kanton wesentliche Änderungen. So sprach sich am 3. März 2013 die Schweizer Stimmbevölkerung für die Revision des Eidgenössischen Raumplanungsgesetzes aus.

Diese Revision verlangte im Wesentlichen einen haushälterischen Umgang mit dem Boden und gewährleistet damit eine kompaktere Siedlungsentwicklung. Aufgrund dieses Gesetzes erfolgte dann die Umsetzung in den Kantonen.

So ist nun der Kantonale Richtplan, darin eingeschlossen ist auch die Rückzonungsstrategie, ein behördenverbindliches Instrument für die einzelnen Gemeinden. Auch das kantonale Planungs- und Baugesetz erfuhr Änderungen, die mit der Revision der Ortsplanung auf Gemeindeebene zu übernehmen sind.

Urnenabstimmung am 14. Juni 2026

Nach den nun erfolgten Einspracheverhandlungen wird der Gemeinderat den Bericht zuhanden der Stimmberechtigten für die Urnenabstimmung vom 14. Juni 2026 aufbereiten.

Hier werden die Weggiserinnen und Weggiser über den revidierten Zonenplan, über das entsprechende Bau- und Zonenreglement sowie über nicht gütlich erledigte Einsprachen befinden.

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