Vitznau

Regierungsrat genehmigt Revision der Ortsplanung in Vitznau

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Küssnacht,

Wie die Gemeinde Vitznau mitteilt, beinhaltet die Gesamtrevision der Ortsplanung unter anderem die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts.

Teilrevision.
Revision (Symbolbild). - Pixabay.

Die Vitznauer Stimmberechtigten haben an der Gemeindeabstimmung vom 13. Februar 2022 die Gesamtrevision der Ortsplanung, bestehend aus dem Zonenplan und dem Bau- und Zonenreglement, beschlossen.

Der Regierungsrat genehmigt diese Ortsplanungsrevision der Gemeinde Vitznau mit wenigen, untergeordneten Ausnahmen.

Die Revision beinhaltet die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts mit der Einführung der Überbauungsziffer und damit zusammenhängend einer neuen Einteilung der Bauzonen, verschiedene Umzonungen und etliche Rückzonungen sowie die Festlegung des Gewässerraums.

Die Gemeinde Vitznau zählt zu den 21 Rückzonungsgemeinden im Kanton Luzern.

Ortsplanungsrevision erfüllt Anforderungen des Kantons

2018 hatte der Regierungsrat für die Gebiete Schwanden, Teufibalm, Ächerli, Büel, Seemli sowie Stacher/Grund/Büntli eine kantonale Planungszone erlassen.

Die Gemeinde hat sämtliche Rückzonungen im Umfang von rund zwölf Hektaren beschlossen, die Gegenstand der Planungszone waren.

Die Ortsplanungsrevision erfüllt damit alle Anforderungen der kantonalen Rückzonungsstrategie. Der Entscheid des Regierungsrats ist noch nicht rechtskräftig.

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