Wie die Gemeinde Vitznau informiert, beabsichtigt sie, auf der Grundlage eines geplanten Wirkungsberichtes, das Förderprogramm nach Ende 2024 weiterzuführen.
Solarpanels auf einem Dach in Vitznau, - Luzern
Solarpanels auf einem Dach in Vitznau, - Luzern - Nau.ch / Simone Imhof
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Seit 1. Januar 2020 unterstützt die Einwohnergemeinde Vitznau interessierte Bauherren bei der Verbesserung der Energieeffizienz an bestehenden Gebäuden und den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen (analog zum Kanton Luzern).

Das gültige «Reglement zum Förderprogramm für kommunale Beiträge bezüglich Energieeffizienz und Energieeinsparung (RFE) der Gemeinde Vitznau» vom 9. Dezember 2019 ist auf fünf Jahre begrenzt und läuft Ende 2024 aus.

Seit Inkrafttreten des Reglementes wurden folgende Förderbeiträge ausbezahlt: 2020 (1100 Franken), 2021 (57'372 Franken), 2022 (76'758 Franken) und 2023 (131'195 Franken).

Resultate des Förderprogramms werden analysiert

Die Energiekommission Vitznau (EKV) hat zum Förderprogramm per 31. Dezember 2023 einen Wirkungsbericht erstellt.

Damit wurde überprüft, inwieweit das Förderprogramm seine Ziele erreicht hat, welche Verbesserungsmassnahmen vorzusehen sind und unter welchen Bedingungen das Reglement weiterzuführen oder aufzuheben ist.

Der Wirkungsbericht ist unter auf der Gemeindewebseite einsehbar.

Neues Reglement soll kommen

Der Gemeinderat Vitznau beabsichtigt auf der Grundlage des vorliegenden Wirkungsberichtes, das Förderprogramm weiterzuführen.

Dafür wurde die Energiekommission Vitznau mit der Ausarbeitung eines angepassten Reglementes beauftragt.

An der Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2024 wird der Gemeinderat über den Wirkungsbericht informieren.

Das neue Reglement soll dem Souverän an der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2024 vorgelegt werden.

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