Wie der Bezirk Küssnacht angibt, werden künftig Container regelmässig kontrolliert, um die Verwertung des Grünguts zu verbessern und Fremdstoffe zu minimieren.
Die Gemeindeverwaltung Küssnacht (SZ).
Die Gemeindeverwaltung Küssnacht (SZ). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Garten- und Rüstabfälle lassen sich zu wertvollen Energieressourcen, zu Kompost und zu Dünger weiterverarbeiten.

Damit das Grüngut zu etwas Wertvollem weiterverarbeitet werden kann, muss es sachgerecht gesammelt werden – Plastik und Ähnliches gehört nicht in das Grüngut.

In der Kompostier- und Vergärungsanlage im Chüelochtobel wird aus gesammeltem Grüngut Kompost, Öko-Strom und Wärme hergestellt.

In Form von Dünger gelangt der Kompost wieder zurück in die Landwirtschaft oder in Gärten.

Problematische Fremdstoffe im Grüngut

Im gesammelten Grüngut des Bezirks Küssnacht befinden sich in letzter Zeit grosse Mengen an Fremdstoffen wie Plastik, und Zigarettenstummel und sogar ganze Kehrichtsäcke gefüllt mit Hausmüll.

In einem aufwendigen Verfahren und zu einem grossen Teil von Hand müssen die Fremdstoffe aus dem Grüngut entfernt werden.

Ansonsten gelangen die im Kompost verbleibenden Plastikteile und anderen Fremdstoffe auf die Felder und in die Gärten und anschliessend in die Nährstoff- und Wasserkreisläufe.

Auffällig ist auch die Entsorgung von Fremdstoffen im Grüncontainer in kompostierbaren Säckchen verpackt, was ein Aussortieren zusätzlich erschwert.

Kontrollen zur Kostenminimierung

Diese kostenintensive Arbeit verteuert die Verwertung des Grüngutes unnötig. Aus diesem Grund werden zukünftig Grüngutcontainer regelmässig kontrolliert.

Sollten sich Fremdstoffe darin befinden, werden die Container nicht geleert.

Mithilfe eines Aufklebers wird informiert, aufgrund welcher Fremdstoffe der Container nicht geleert wurde.

Sollten Rüstabfälle in Säcken bereitgestellt werden, müssen diese zwingend kompostierbar sein. Ansonsten werden sie ebenfalls nicht mitgenommen.

Grünabfuhr: Was gehört rein und was nicht

Geeignet für die Grünabfuhr sind Garten- und Rüstabfälle, Rasen- und Wiesenschnitt (kein Heu), Strauch- und Baumschnitt, Stauden von Blumen und Gemüse, Laub, Fallobst und Schnittblumen (ohne Schnüre), Balkon- und Topfpflanzen inklusive Erde (ohne Topf), Unkraut ohne Blacken und Ambrosia, Obst, Gemüse, Eierschalen, Kaffeesatz und Teebeutel.

Nicht in die Grünabfuhr gehören dagegen Plastiksäcke, Säcke und Verpackungen aus Karton, Papier und (Recycling-)Kunststoff, verpackte Lebensmittel und Speisereste, Bio-, Fair-Trade- oder anderweitige Sticker, Kaffee- und Teekapseln (auch kompostierbare), kompostierbares Geschirr, Zigarettenstummel, Tabakerhitzer-Sticks und Aschenbecherinhalte, Altholz (behandelt oder unbehandelt).

Problempflanzen wie Japanknöterich, Goldrute, Jakobskreuzkraut, Blacken und Ambrosia sollten keinesfalls in den Kehricht gelangen.

Ebenso sollten infektiöser Abfall wie Binden, Tampons, Windeln und Verbandmaterial, Glas, Metall, Sand, Kies und Steine, Katzenstreu und Hundekot, Staubsaugerbeutel, Asche und Grillkohle nicht in die Grünabfuhr gegeben werden.

Verständnis und Mithilfe

Die Bezirksverwaltung und die Betreiber der Biogas- und Kompostieranlage danken der Bevölkerung für das Verständnis und ihre Mithilfe.

Bei Fragen oder Unsicherheiten steht die Umweltstelle des Bezirks per E-Mail gerne zur Verfügung.

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