Gesamtrevision Nutzungsplanung – komplex und zeitaufwendig
Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung 2020 beschäftigt die Bevölkerung und die Behörden des Bezirks Küssnacht nun schon seit über fünf Jahren.

Wie der Bezirk Küssnacht schreibt, zeigt der aktuelle Stand des Verfahrens, dass es noch einige Hürden zu überwinden gibt, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Erste öffentliche Auflage und Einsprachen
Die erste öffentliche Auflage der Nutzungsplanungsrevision fand vom 5. April bis 6. Mai 2024 statt. Diese Auflage umfasste die Zonenpläne und Kernzonenpläne für alle Orte und Ortsteile sowie das Baureglement.
Zusätzlich wurden der Planungsbericht gemäss Artikel 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) und weitere Berichte als orientierende Bestandteile beigelegt.
Während dieser ersten öffentlichen Auflage gingen beim Bezirksrat insgesamt 43 Einsprachen ein. Zwischen August und November 2024 wurden 42 dieser Einsprachen entschieden, während eine Einsprache aufgrund eines Rückzugs als gegenstandslos abgeschrieben wurde.
Beim Regierungsrat des Kantons Schwyz wurden daraufhin acht Verwaltungsbeschwerden eingereicht, von denen eine inzwischen zurückgezogen wurde. Die verbleibenden sieben Beschwerden sind derzeit noch rechtshängig.
Zweite öffentliche Auflage und weitere Einsprachen
Vom 6. Dezember 2024 bis 7. Januar 2025 wurden die im Rahmen des ersten Auflageverfahrens erfolgten Änderungen ein zweites Mal öffentlich aufgelegt.
Diese zweite öffentliche Auflage umfasste die Zonenpläne Küssnacht und Merlischachen mit den dargestellten Anpassungen, die Kernzonenpläne Küssnacht, Merlischachen und Immensee sowie das Baureglement mit den entsprechenden Anpassungen. Zusätzlich wurden der Planungsbericht und ein Dienstbarkeitsvertrag betreffend des Seezugangs beim Schloss-Hotel in Merlischachen beigelegt.
Im Rahmen dieser zweiten Auflage gingen beim Bezirksrat nochmals acht Einsprachen ein, die zwischen Januar und Februar 2025 entschieden wurden. Daraufhin wurden beim Regierungsrat zwei weitere Verwaltungsbeschwerden eingereicht.
Insgesamt sind somit im Zusammenhang mit den beiden öffentlichen Auflagen noch neun Beschwerden rechtshängig.
Verzögerungen
Aufgrund von Fristerstreckungen ist der Schriftenverkehr einer Beschwerde derzeit noch nicht abgeschlossen. Ein Entscheid durch den Regierungsrat wird daher frühestens Anfang Sommer 2025 erwartet.
Dieses Verfahren verzögert den weiteren Ablauf zusätzlich, weshalb die ursprünglich geplante ausserordentliche Bezirksgemeinde im Oktober 2025 nicht einberufen werden kann.
Erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen erforderlich
Die zeitintensive Bearbeitung des gesamten Prozesses mitsamt den Einsprachen und Beschwerden während der letzten fünf Jahre erforderte den Einsatz von erheblichen personellen und finanziellen Ressourcen.
Als Zwischenfazit zeigt sich zurzeit Folgendes: Trotz des kontinuierlichen Engagements und der umfangreichen Anstrengungen, die in die Überprüfung und Anpassung der Nutzungsplanung geflossen sind, ist derzeit noch nicht ersichtlich, wann es zu einem Abschluss kommen wird und die Vorlagen den Stimmberechtigten unterbreitet werden können.
Verfahren zeitnah abschliessen
Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung 2020 ist ein komplexes und zeitaufwendiges Verfahren, das alle involvierten Personen des Bezirks Küssnacht weiterhin intensiv beschäftigt.
Seit mehreren Jahren arbeiten die zuständigen Stellen daran, die verschiedenen Aspekte der Nutzungsplanung zu überarbeiten und anzupassen. Trotz der zahlreichen Herausforderungen und Verzögerungen bleibt der Bezirk Küssnacht bestrebt, das Verfahren zeitnah abzuschliessen.
Ziel: Im Dezember 2025 an die Bezirksgemeinde, im Frühling 2026 an die Urnenabstimmung
Der Bezirksrat hofft weiterhin, die Gesamtrevision der Nutzungsplanung im Dezember 2025 an der Bezirksgemeinde traktandieren zu können. Dies würde es ermöglichen, im Frühling 2026 eine Abstimmung an der Urne durchzuführen.
Der Bezirksrat ist bestrebt, alle notwendigen Schritte rechtzeitig abzuschliessen, um diesen Zeitplan einhalten zu können. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle rechtlichen und administrativen Hürden überwunden werden.