Greppen ordnet die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates an
Wie die Gemeinde Greppen berichtet, ordnet der Gemeinderat für den Rest der Amtsdauer 2020 bis 2024 die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates an.

Der Gemeinderat Greppen, gestützt auf § 23 Abs. 4 des Stimmrechtsgesetzes vom 25. Oktober 1988 (StRG), in Erwägung, dass Herr Daniel Rafferty als Mitglied des Gemeinderates von Greppen auf Ende Dezember 2021 demissioniert hat und vom Gemeinderat mit Beschluss vom 18. Oktober 2021 auf den 31. Dezember 2021 als Mitglied des Gemeinderates von Greppen entlassen wurde, ordnet die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2020 bis 2024 an.
Allfällige Wahlvorschläge müssen bis Montag, 29. November 2021, 12 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Greppen eintreffen.