Zumikon: Schulen sollen Begabtenförderung behalten

Gemeinde Zumikon
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Goldküste,

In Zumikon sollen begabte Schüler zusätzlich gefördert werden können. Deshalb wird an der Gemeindeversammlung über die Stelle einer Fachperson entschieden.

Gemeindehaus Zumikon
Gemeindehaus Zumikon - Gemeinde Zumikon

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis Ende 2020 ist befristet eine Fachperson für die Begabtenförderung eingestellt.
  • Sollte die Gemeindeversammlung den Antrag ablehnen, müsste die Stelle aufgehoben werden.
  • Der Gemeinderat setzt sich für den Antrag der Schulpflege ein.

Begabungsförderung ist ein Grundauftrag der Volksschule und erfolgt grundsätzlich im Regelunterricht. Es gibt aber auch Schülerinnen und Schüler mit ausgeprägter Begabung, deren Förderbedarf die Möglichkeiten des Regelunterrichts übersteigt. In diesem Fall sind weitere Massnahmen im Bereich der Begabtenförderung angezeigt.

Die Primarschule Zumikon hat sich sowohl in den Legislaturzielen der Schulpflege als auch im Schulprogramm 2019 bis 2023 zum Ziel gesetzt, Schüler mit besonderen Begabungen im Rahmen eines kommunalen Ergänzungsangebots zusätzlich zu fördern. Bereits heute erhalten die Klassenlehrpersonen von schulischen Heilpädagogen zusätzlich Unterstützung.

Wenn man die zunehmende Heterogenität der heutigen Schulklassen berücksichtigt, sind diese Ressourcen jedoch nicht ausreichend, um einer gezielten Förderung in diesem Bereich gerecht zu werden. Zusätzliche Ressourcen, verknüpft mit konkreten Vorgaben, sind deshalb erforderlich.

Alle anderen Schulen im Bezirk verfügen bereits über entsprechende Angebote

Alle anderen Schulen im Bezirk haben dies erkannt und verfügen bereits über entsprechende Angebote. Mit der Einführung einer spezifischen Begabungs- und Begabtenförderung schliesst die Primarschule Zumikon eine Lücke.

So wurde ein Konzept «Begabungs- und Begabtenförderung Schule Zumikon» ausgearbeitet. Dieses Konzept sieht vor, dass Schüler, welche in einem oder mehreren Entwicklungsbereichen ihrer Altersgruppe deutlich voraus sind, gezielt gefördert werden.

Dies erfolgt einerseits integrativ während des Regelunterrichts durch Anreicherung des Schulstoffs mit zusätzlichen Themen und Inhalten (Begabungsförderung). Anderseits sollen auch separative Formen wie z.B. halbjährlich wechselnde Projektarbeiten und Mentorings ausserhalb der Regelklasse angeboten werden (Begabtenförderung).

Die neue Fachstelle mit einem Teilzeit-Pensum von 60 % gerechnet

Die künftige Fachperson Begabungs- und Begabtenförderung soll gemäss Konzept die Klassenlehrpersonen im Klassenzimmer unterstützen, beraten und spezielle Unterlagen für speziell begabte Schüler zusammenstellen. Zudem soll sie ihr Fachwissen ins Team eingeben und konkrete Umsetzungsideen vermitteln.

Gegenüber Schülern sowie den Eltern bietet die Fachperson Beratung und Unterstützung an und leitet zudem ein spezifisches Förderprogram für ausgewählte Schüler. Für eine effiziente und effektive Umsetzung wird für die neue Fachstelle mit einem Teilzeit-Pensum von 60 % gerechnet.

Die damit verbundenen, jährlich wiederkehrenden Kosten für die Teilzeitstelle belaufen sich voraussichtlich auf ca. CHF 60'000.00 bis CHF 80'000.00. Um die Anstellung einer bestmöglich geeigneten Fachperson nicht aus formellen Gründen zu verunmöglichen und darüber hinaus auch die künftige Lohnentwicklung/Teuerung für die kommenden Jahre abzudecken, wird der Gemeindeversammlung ein Kredit von maximal CHF 90'000.00 vorgelegt.

Formal korrekte Beschlussfassung für das Schuljahr 2020/21 nicht mehr möglich

Sinnvollerweise erfolgt die Anstellung einer solchen Fachperson jeweils auf den Beginn eines Schuljahrs. Aufgrund der coronabedingten Verschiebung der Gemeindeversammlung war eine formal korrekte Beschlussfassung für das Schuljahr 2020/21 nicht mehr möglich.

Deshalb hat die Schulpflege in eigener Kompetenz per 1. August 2020 eine bis Ende 2020 befristete Anstellung einer Fachperson vorgenommen. Sollte die Gemeindeversammlung den Antrag ablehnen, müsste die Stelle wieder aufgehoben werden.

Gemäss der geltenden Gemeindeordnung (Art. 36) haben eigenständige Kommissionen (wie die Schulpflege) die Kompetenz, selber Anträge an die Gemeindeversammlung zu stellen. Diese gehen zunächst an den Gemeinderat, der sie unverändert, zusammen mit einem eigenen Antrag weiterleitet.

Dies wurde im vorliegenden Fall so gehandhabt. Der Gemeinderat unterstützt diesen Antrag der Schulpflege und beantragt den Stimmberechtigten die Annahme der Vorlage.

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