Zumikon legt die Gebührenansätze für die Kehrichtabfuhrgebühren fest
Die Gemeinde Zumikon hat die Kehrichtabfuhrgebühren ab dem 1. Januar 2022 festgesetzt. Pro Wohnung betragen die Gebühren 40 Franken.

Der Gemeinderat hat mit dem Beschluss vom 23. August 2021 die Gebührenansätze für die Kehrichtabfuhrgebühren ab 1. Januar 2022 festgesetzt.
Die Grundgebühr pro Wohnung für die Kehrichtabfuhr beträgt 40 Franken (Senkung um 10 Franken), sowie einen Zuschlag von 0.18/m³ Franken umbauten Raums, zzgl. MWSt. Der Gewerbezuschlag für die Kehrichtabfuhr beträgt 100 Franken, zzgl. MWSt.
Die Sack- und Containergebührenmarken kosten pro 35-Liter Sack 1.50 Franken, inkl. MWSt. und pro Containerplombe 30 Franken, inkl. MWSt.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.