Zumikon: Festlegung vom Gewässerraum im Siedlungsgebiet
Der Gemeinderat von Zumikon konnte die Unterlagen zur Festlegung des Gewässerraums in Siedlungsgebieten zuhanden der öffentlichen Auflage verabschieden.

Mit dem Inkraftsetzen des neuen Gewässerschutzgesetzes und der zugehörigen Verordnung hat der Bund die Kantone verpflichtet, entlang von Seen, Flüssen und Bächen einen sogenannten Gewässerraum festzulegen und diesen Raum vor Überbauung zu schützen. Nach kantonaler Vorgabe soll zunächst der Gewässerraum im Siedlungsgebiet festgelegt werden; die Gewässer ausserhalb des Siedlungsgebiets folgen später.
Der Gemeinderat hat im April 2019 die Holinger AG, Winterthur, zur Unterstützung bei der Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet der Gemeinde Zumikon beauftragt und dazu ein Kostendach von 25'000 Franken zu Lasten der Investitionsrechnung genehmigt. Anlässlich der ersten Vorprüfung des ausgearbeiteten Berichts durch das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) wurden zusätzliche, unvorhersehbare Anpassungen gefordert.
Daraufhin sah sich der Gemeinderat gezwungen, im August 2021 einen Zusatzkredit von 15'000 Franken zu bewilligen für die erforderliche nochmalige Überarbeitung der Gewässerraum-Festsetzung. Danach konnte das Dossier zu einer zweiten Vorprüfung eingereicht werden. Das AWEL hatte darauf nur noch wenige Anpassungen gefordert, die inzwischen ebenfalls umgesetzt werden konnten.
Nach den letzten Anpassungen konnte der Gemeinderat die Unterlagen zur Festlegung des Gewässerraums in Siedlungsgebieten nun zuhanden der öffentlichen Auflage verabschieden. Diese wurde bereits im amtlichen Publikationsorgan ausgeschrieben und läuft bis zum 17. Mai 2022. Die betroffenen Grundeigentümer wurden direkt angeschrieben und über die Auflage informiert.