Wie die Gemeinde Zumikon schreibt, hat Baurekursgericht am 16. Januar 2024 den erhobenen Baurechtsrekurs gegen die Asylunterkunft im Farlifan abgewiesen.
Die Gemeindeverwaltung Zumikon.
Die Gemeindeverwaltung Zumikon. - Nau.ch / Simone Imhof
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Nach der Zustimmung der Stimmberechtigten zum Bau der Asylunterkunft im Farlifang anlässlich der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2023 hat der Gemeinderat am 19. Juni 2023 die Baubewilligung für die neue Asylunterkunft erteilt.

Zu dem gegen diese Bewilligung in der Folge erhobenen Baurechtsrekurs hat das Baurekursgericht vor einigen Tagen einen Beschluss gefasst.

Mit Entscheid vom 16. Januar 2024 hat das Gericht den Rekurs in aller Deutlichkeit abgewiesen. Der Beschluss des Baurekursgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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