Zumikon ZH: Neues Trottoir am Thesenacher geht an die Gemeinde
Die Bauherrschaft der Überbauung Ankenbüel in Zumikon ZH tritt das Trottoir unentgeltlich ab. Ein Dienstbarkeitsvertrag sichert zudem das Fusswegrecht.

Beim Bau der Überbauung Ankenbüel (Bauherrschaft Swiss Life) wurde in der Baubewilligung u.a. auch die Erstellung eines Trottoirs entlang vom Thesenacher geregelt. Die Bauherrschaft verpflichtete sich, das Trottoir auf eigene Kosten zu erstellen und das Trottoirgebiet anschliessend mit einem entsprechenden Abtretungsvertrag unentgeltlich an die Politische Gemeinde abzutreten. Zudem wurde für den Fussweg, welcher durch das Grundstück führt, ein Dienstbarkeitsvertrag errichtet, um das unbeschränkte Fusswegrecht für die Öffentlichkeit zu gewährleisten.
Der Gemeinderat hat den durch das Notariat Küsnacht ausgearbeiteten Abtretungs- und Dienstbarkeitsvertrag genehmigt; er wird in den kommenden Wochen unterzeichnet werden können.










