Zumikon: Baugesuche ab 2026 nur noch digital
Ab 1. Januar 2026 nimmt Zumikon Baugesuche ausschliesslich über die Plattform «eBaugesucheZH» entgegen. Papierunterlagen entfallen komplett.

Wie die Gemeinde Zumikon mitteilt, um die vollständige Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens zu ermöglichen, hat der Kanton Zürich neue rechtliche Grundlagen geschaffen. Demnach können die baurechtlichen Verfahren seit einiger Zeit komplett elektronisch geführt werden.
Zugleich hat der Kanton auch bestimmt, dass alle Gemeinden innerhalb von drei Jahren auf das elektronische Verfahren umzustellen haben, d.h. bis spätestens 1. April 2027.
In Zumikon können Baugesuche bereits seit Mitte 2022 elektronisch eingereicht werden. Parallel dazu war aber immer auch noch das Einreichen von physischen Unterlagen erforderlich; dieses hybride System bedeutete für alle beteiligten Stellen einen Mehraufwand.
Der Gemeinderat hat deshalb nun beschlossen, per 1. Januar 2026 vollständig auf die elektronische Abwicklung umzustellen.
Ab 2026 nur noch elektronische Baugesuche
Konkret bedeutet dies, dass Baugesuche mitsamt allen erforderlichen Plänen und weiteren Unterlagen, ab 1. Januar 2026 grundsätzlich nur noch elektronisch eingereicht werden können. Dazu dient die kantonale Plattform «eBaugesucheZH».
Da das gesamte Verfahren über diese Plattform abgewickelt wird (auch Nachforderungen, Auflagen, Bewilligung et cetera) haben alle Beteiligten jederzeit Einblick, in welchem Stadium sich das betreffende Baugesuch befindet.
Auch werden keine physischen Unterlagen mehr benötigt, womit Kosten reduziert und die Umwelt geschont werden. Ebenso findet auch die öffentliche Auflage von Baugesuchen zukünftig auf dem elektronischen Weg statt («eAuflageZH»).
Der Entscheid zur vollständigen Umstellung auf die elektronische Abwicklung der Baugesuche per 1. Januar 2026 wird in einer kommenden Publikation öffentlich bekanntgemacht.