Zollikon muss Rechtsgrundlagen für Fernwärmenetz schaffen
Wie die Gemeinde Zollikon mitteilt, muss zur Realisierung eines Fernwärmenetzes die Gemeindeordnung angepasst werden.

Damit die Netzanstalt Zollikon (NAZ) ein Fernwärmenetz realisieren kann, muss in der Gemeindeordnung die nötige Rechtsgrundlage geschaffen werden.
Der Grundauftrag an die NAZ muss nebst der Versorgung der Gemeinde mit Elektrizität, Gas und Wasser neu auch auf die Versorgung mit Fernwärme erweitert werden.
Gleichzeitig wird mit einer Ergänzung der Bestimmung zur Eigenfinanzierung vorsorglich eine Rechtsgrundlage für allfällige A-fonds-perdu-Beiträge der Gemeinde geschaffen.
Falls solche Investitionsbeiträge zur Erreichung des Klimaziels Netto-Null als sinnvoll erschienen, müssten sie je nach Kreditsumme vom zuständigen Organ (Gemeindeversammlung oder Urne) bewilligt werden.
Urnenabstimmung am 18. Juni 2023
Der Gemeinderat hat eine Vorlage zur Anpassung der Gemeindeordnung ausgearbeitet. Über diese wird an der Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 entschied.