Zollikon lädt die Bevölkerung zur 1. August-Feier ein
Wie die Gemeinde Zollikon mitteilt, finden am 1. August 2023 mehrere Feiern statt. Im WPZ Blumenrain geht es um 11 Uhr los, auf Allmend um 18 Uhr.

Am Nachmittag findet eine Feier im Wohn- und Pflegezentrum Blumenrain statt, zu welcher die Bevölkerung herzlich eingeladen ist.
Die Feier im WPZ Blumenrain beginnt um 11 Uhr mit einem Willkommensdrink. Anschliessend gibt es einen feinen Grillplausch à discrétion und Festmusik.
Nach einer Begrüssung durch Heimleiter Nebojsa Racic um 12.45 Uhr richtet sich die Festrednerin Rafaela Devonas-Eberle, Inhaberin und Geschäftsleiterin der Fröhlich Info AG, an die Festgemeinde.
Um 18 Uhr startet die Feier auf Allmend mit der von Metzgerei Kratzer betriebenen Festwirtschaft. Hier kommen Fleischliebhaber wie vegetarische und vegane Gäste zum Zug.
Zum Schluss wird gemeinsam die Nationalhymne gesungen
Um 21 Uhr eröffnet Vize-Gemeindepräsident André Müller die offizielle Feier. Rafaela Devonas-Eberle hält ihre Festrede auch für die Gäste auf der Allmend.
Für die kleinen Besucher findet währenddessen der beliebte Lampionumzug durch den Wald statt.
Zum Schluss wird gemeinsam die Nationalhymne mit Begleitung der Harmonie Zollikon gesungen, bevor um 21.30 Uhr das Höhenfeuer entfacht wird und auch privates Feuerwerk entzündet werden kann.
Vorbehalten bleibt ein allfälliges Feuerverbot oder Feuerwerksverbot infolge Trockenheit. Das detaillierte Programm ist auf der Webseite der Gemeinde zu finden.
Hinweis zum Abbrennen von Feuerwerk
Im Hinblick auf die Gefahren und die geltenden Lärmimmissionen, die das Abbrennen von Feuerwerk mit sich bringen, gelten folgende gesetzlichen Bestimmungen:
Gemäss Artikel 25 Polizeiverordnung der Gemeinde Zollikon vom 9. Dezember 2009 ist das Abbrennen von Feuerwerk nur am 1. August und in der Nacht von Silvester auf Neujahr gestattet.
Feuerwerk darf nur so abgebrannt werden, dass keine Personen oder Sachen gefährdet werden. An Kinder unter zwölf Jahren darf kein Feuerwerk abgegeben werden.
Fackeln, Bengalhölzer, Wunderkerzen, Knallkorken oder Käpsli gelten nicht als Feuerwerk.