Am Urnengang vom Sonntag, 28. November 2021, wird in Zollikon über eidgenössische, kantonale und kirchliche Vorlagen abgestimmt.
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Der Gemeindesaal in Zollikon. - Nau.ch / Kilian Marti
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In Zollion wird abgestimmt über die eidgenössische Vorlagen Volksinitiative vom 7. November 2017 «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»; Volksinitiative vom 26. August 2019 «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»; und über die Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffenden Veranstaltungen).

Zudem wird über die kantonale Vorlage Energiegesetz (Änderung vom 19. April 2021; Umsetzung der MuKEn 2014) und die kirchliche Vorlage Zollikon und Zumikon: Genehmigung des Zusammenschlussvertrags zwischen den beiden evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Zollikon und Zumikon, abgestimmt.

Gegen die Abstimmungsanordnung für die kirchliche Vorlage kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Meilen, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Rekurs erheben

Sie ist in genügender Anzahl für die Rekursinstanz und die Vorinstanz einzureichen. Die angefochtene Anordnung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Detaillierte Angaben zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu den Urnenstandorten und deren Öffnungszeiten sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt.

Stimmberechtigte, welche die Abstimmungsunterlagen bis Freitag, 5. November 2021, nicht erhalten haben, können diese bei der Einwohnerkontrolle während den Öffnungszeiten beziehen.

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