Die Gemeinde Zollikon verweist die Bevölkerung auf die gesetzlichen Bestimmen, die das Abbrennen von Feuerwerk betreffen.
Feuerwerk
Feuerwerk im Nachthimmel. (Archivbild) - Pixabay
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Die Gemeinde Zollikon weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk gemäss Art. 25 der Polizeiverordnung der Gemeinde Zollikon vom 9. Dezember 2009 nur am 1. August und in der Nacht von Silvester auf Neujahr gestattet ist. Feuerwerk darf nur so abgebrannt werden, dass keine Personen oder Sachen gefährdet werden.

Ausserdem sei darauf hingewiesen, dass an Kinder unter 12 Jahren kein Feuerwerk abgegeben werden darf. Fackeln, Bengalhölzer, Wunderkerzen, Knallkorken oder Käpsli etc. gelten nicht als Feuerwerk.

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