Vorübergehende Verkehrsanordnung auf der Rietstrasse

Gemeinde Zollikon
Gemeinde Zollikon

Goldküste,

Auf der Rietstrasse wird ab 24. Juni bis Ende Oktober 2020 der Verkehr via Blumenrain umgeleitet.

Vorübergehende Verkehrsanordnung auf der Rietstrasse. - Gemeinde Zollikon

Aufgrund von Bauarbeiten und der Beanspruchung des öffentlichen Grundes an der Rietstrasse 61 in Zollikon, wird auf der Rietstrasse im Abschnitt Verzweigung Rotfluhstrasse/Rietstrasse bis Verzweigung Rietstrasse/Gustav-Maurer-Strasse ab 24. Juni bis Ende Oktober 2020 folgende Verkehrsanordnung verfügt und der Verkehr via Blumenrain umgeleitet:

– Verbotene Fahrtrichtung (Rietstrasse) mit der Signalisation Einfahrt verboten Richtung Zürich.

– Zusätzlich Rechtsabbiegeverbot Rotfluhstrasse Fahrtrichtung Küsnacht sowie Linksabbiegeverbot Rotfluhstrasse Fahrtrichtung Zürich.

– Linksabbiegeverbot Oberdorfstrasse in Rietstrasse.

– Eine Umleitung für Fahrzeuglenkende in Fahrtrichtung Zürich wird bei der Verzweigung Rotfluhstrasse/Rietstrasse sowie von Zürich herkommend bei der Verzweigung Rotfluhstrasse/Blumenrain signalisiert.

– Die Verkehrsanordnung wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Signale, rechtsverbindlich.

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