Verzögerungen beim Bau der Küsnachter Tobelbrücke
Im Jahr 2018 stimmte die Küsnachter Bevölkerung der Revision des kommunalen Verkehrsrichtplans und damit dem Bau einer Brücke über das Küsnachter Tobel zu.

Johann Konrad Willi, der inzwischen leider verstorbene Spender der Fussgängerbrücke, wollte mit seinem Projekt die Quartiere Allmend und Itschnach miteinander verbinden. Trotz klarem Mehr der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger rekurrierte die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz gegen die Projektfestsetzung des Gemeinderats und die Bewilligung des Kantons beim Baurekursgericht.
Dieses wies den Rekurs ab. Nun hat das Verwaltungsgericht in zweiter Instanz angeordnet, dass die Gemeinde ein Gutachten der Natur- und Heimatschutzkommission (NHK) sowie eine Rodungsbewilligung einholen muss.
«Ich bin froh, dass das Verwaltungsgericht in vielen Punkten der Auffassung der Gemeinde und des Kantons gefolgt ist», sagt Gemeindepräsident Markus Ernst. So ist das Verwaltungsgericht auf den Antrag der Stiftung Landschaftsschutz, das Tobel im Bereich der Brücke verbindlich unter Schutz zu stellen, nicht eingetreten.
Unübersehbar solides Bauwerk
Weiter hat das Gericht festgestellt, dass sich die geplante Brücke mit dem Schutzziel für das Küsnachter Tobel in Einklang bringen lässt und der Schutzumfang nicht beeinträchtigt wird. Schliesslich hat es festgestellt, dass die erleichterte Verbindung zwischen den Quartieren ein berechtigtes Anliegen ist.
Obwohl die Tobelbrücke nach Auffassung des Verwaltungsgerichts das Tobel nicht durchschneidet, von filigraner Gestalt und von aussen nicht einsehbar ist, kommt es zum Schluss, dass es sich um ein unübersehbar solides Bauwerk handelt. Als solches ist es eine «grössere Baute» im Sinne der «Verordnung über die Sachverständigenkommissionen gemäss § 216 PBG», welche für solche Projekte im Bereich von Schutzobjekten ein Gutachten der NHK vorsieht.
Gemeindepräsident Ernst sagt dazu: «Es ist natürlich schade, dass sich der Bau der Brücke dadurch weiter verzögert – auch weil das Gericht der Gemeinde attestiert hat, dass sie eine ernste Auseinandersetzung mit den Schutzzielen des Inventareintrags vorgenommen hat. Wir sind aber zuversichtlich, dass wir früher oder später über die Tobelbrücke gehen können.»