Zumikon

Streit um Parkgarage: Nur noch das Dringlichste wird gebaut

Gemeinde Zumikon
Gemeinde Zumikon

Goldküste,

Die seit 2023 blockierten Projekte kommen voran. Mit neuen Baugesuchen will Zumikon die Sanierung der Parkgarage und des Dorfplatzes endlich realisieren.

Der Dorfplatz in Zumikon.
Der Dorfplatz in Zumikon. - Nau.ch / Kilian Marti

Wie die Gemeinde Zumikon berichtet, will der Gemeinderat die vom Souverän bereits genehmigten Projekte Erneuerung Dorfplatz und Sanierung Parkgarage endlich realisieren. Dazu hat er Ende März 2026 die Baugesuche für die beiden Projekte eingereicht. Diese sind eng miteinander verknüpft.

Bei der Parkgarage sind nur noch die dringlich notwendigen, baulichen Massnahmen vorgesehen. Die Gemeinde hofft, dass die beiden anderen an der Parkgarage Beteiligten das Projekt so mittragen. Die Baubewilligungen sollten im dritten Quartal 2026 eintreffen. Der Baubeginn könnte ohne weitere Verzögerungen im Sommer 2027 erfolgen.

Die Zumiker Stimmberechtigten haben den Verpflichtungskrediten für den Dorfplatz und für die Parkgarage bereits am 19. November 2023 mit sehr deutlichen Mehrheiten zugestimmt. Danach führten externe Interventionen zu Verzögerungen.

Umsetzung weiterhin verzögert

Gegen das Ergebnis der Urnenabstimmung vom 19. November 2023 wurden Rechtsmittel eingereicht und bis vor Bundesgericht weitergezogen. Das Bundesgericht wies diese im Frühjahr 2025 letztinstanzlich ab.

Damit war der Weg für das Projekt Dorfplatz hinsichtlich Finanzierung frei. Da der Dorfplatz jedoch sinnvollerweise zusammen mit der darunterliegenden Parkgarage saniert beziehungsweise erneuert werden soll, blieb die Umsetzung vom weiterhin blockierten Garagenprojekt abhängig.

Die Krux der Parkgarage

An der Parkgarage sind nebst der Gemeinde zwei private Eigentümerschaften beteiligt. Die Gemeinde ist mit rund der Hälfte, die zwei privaten Eigentümerschaften mit je rund einem Viertel beteiligt. Während des Planungsprozesses verlief die Zusammenarbeit lange konstruktiv; auch über die Sanierungsziele bestand Einigkeit.

Kurz vor der Urnenabstimmung stellte eine der privaten Eigentümerschaften ihre Kostenbeteiligungspflicht in Frage. In der Folge zog die andere private Eigentümerschaft mit Einwänden nach, ohne deren Kostenbeteiligungspflicht grundsätzlich in Abrede zu stellen.

Stangenwald soll möglichst rasch verschwinden

Um den Weg für eine Einigung mit den privaten Beteiligten zu ebnen, liess die Gemeinde die baulichen Massnahmen durch das Planungsbüro in dringlich notwendige, notwendige und nützliche Massnahmen einteilen. Die beiden privaten Beteiligten wurden eingeladen, zu dieser Einteilung Stellung zu nehmen und aufzuzeigen, welchen Massnahmen sie sich unter entsprechender Kostenbeteiligung anschliessen würden. Eine Stellungnahme blieb aus.

In einem weiteren Schritt beauftragte die Gemeinde einen unabhängigen Fachgutachter damit, die Einteilung der Massnahmen in die drei Kategorien zu überprüfen. Der Gutachter kam weitgehend zum gleichen Ergebnis wie das Planungsbüro.

Auch zu diesem zweiten Gutachten wollten sich die privaten Beteiligten inhaltlich nicht äussern. Die Gemeinde bedauert die gegenwärtig weiterhin fehlende Bereitschaft der privaten Eigentümerschaften zur Mitwirkung.

Gemeinde sucht einen Lösungsweg

Um die Blockade der Parkgaragensanierung zu überwinden, hat die Gemeinde Ende März 2026 ein Baugesuch eingereicht, das nur noch die dringlich notwendigen Massnahmen beinhaltet. Dazu gehört insbesondere die statische Ertüchtigung und die Abdichtung der Parkgarage.

Dringlich notwendige Massnahmen wie diese können nicht mehr aufgeschoben werden, auch wenn die Zustimmung der anderen Beteiligten nicht vorliegt. Das aktuelle Baubewilligungsverfahren wird nun zeigen, ob dieses Projekt bewilligungsfähig ist oder ob aufgrund der geltenden Baugesetzgebung zusätzliche Massnahmen erforderlich sind.

Die anderen Massnahmen können unter Umständen in einer späteren Phase umgesetzt werden, wenn auch teilweise mit Mehrkosten.

Gemeinde sucht erneut das Gespräch

Nach Vorliegen der Baubewilligung wird die Gemeinde die beiden privaten Eigentümerschaften erneut einladen, sich an der Ausführungsplanung, der Umsetzung und anteilsmässig an den Kosten zu beteiligen. Sollte keine Einigung zustande kommen, wird die Gemeinde die Sanierung im Umfang der Baubewilligung vorantreiben und die notwendigen Ausgaben vorzufinanzieren haben.

Diese Vorfinanzierung mit anschliessender anteilsmässiger Rückforderung der Anteile der privaten Eigentümerschaften ist im genehmigten Verpflichtungskredit vorgesehen. Falls erforderlich, müssten die Kostenanteile auf dem Rechtsweg eingefordert werden.

Der Baubeginn ist für Sommer 2027 geplant. Zu weiteren Verzögerungen könnte es noch kommen, falls gegen die Baubewilligungen Rekurs erhoben wird.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Müll
182 Interaktionen
«Noch nie so extrem»
Mindestlohn
15 Interaktionen
Bundesgericht

MEHR ZUMIKON

MEHR AUS AGGLO ZüRICH

Hombrechtikon
Hombrechtikon
Lützelsee
160 Interaktionen
«Bleiben leer»
Eugen Hunziker
22 Interaktionen
Hunziker (SVP)