Stimmberechtigte lehnen Neubau Asylunterkunft ab
Trotz des Neins der Stimmberechtigten an der Urne am 30. November 2025 muss die Gemeinde Zumikon die Unterbringung der Asylbewerber sicherstellen.

Wie die Gemeinde Zumikon mitteilt, haben die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Zumikon am Sonntag, 30. November 2025, den Verpflichtungskredit von 5038 Millionen Franken für den Bau der Asylunterkunft an der Farlifangstrasse 28 mit 1370 Nein-Stimmen (Nein-Stimmen Anteil von 57,5 Prozent) abgelehnt.
Dafür votierten 1012 Stimmberechtigte.
Dies bei einer Stimmbeteiligung von knapp 68 Prozent. Der Gemeinderat ist enttäuscht vom Ergebnis. Trotzdem ist die Gemeinde weiterhin verpflichtet, die ihr zugeteilten rund 90 Asylsuchenden unterzubringen.
Vorderhand wird dies weiterhin über teure Zwischenlösungen erfolgen müssen. Der Gemeinderat wird so bald wie möglich neue Standorte für eine Asylunterkunft in Zumikon evaluieren.
Projekt wurde definitiv abgelehnt
Mit dem Nein zur Vorlage für eine neue Asylunterkunft hat der Zumiker Souverän am Sonntag an der Urne das Projekt an der Farlifangstrasse 28 definitiv abgelehnt.
Die Stimmberechtigten haben damit das Ergebnis der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2023 umgekehrt. Damals hatte noch eine Mehrheit dem Verpflichtungskredit zugestimmt.
Der Gemeinderat ist enttäuscht, dass eine Mehrheit den Argumenten der emotional geführten Gegenkampagne folgte. Diese wehrte sich gegen den Standort in der Nähe eines Kindergartens, ohne Alternativen aufzuzeigen.
Gemeindepräsident Stefan Bührer sagt: «Der Gemeinderat war der Meinung, dass die Vorlage ein gut durchdachtes Projekt gewesen wäre. Die Stimmberechtigten sahen dies leider anders.» Ebenfalls nicht zum Tragen kam, dass das Projekt die Probleme der Gemeinde bei der Unterbringung von Asylsuchenden langfristig gelöst hätte.
Kosten für Anmietung externer Unterkunft fallen nun weiterhin an
Mit der vom Kanton erlassenen Quote von 1,6 Prozent muss die Gemeinde Zumikon derzeit 92 Asylsuchende unterbringen.
Zurzeit verfügt sie nur über eine eigene Kollektivunterkunft im Schwäntenmos mit Platz für rund 20 Personen. Die Gemeinde musste deshalb bisher für gegen 500'000 Franken pro Jahr externe Unterkünfte zumieten, einerseits in einer befristeten Unterkunft in Küsnacht, anderseits auf dem freien Wohnungsmarkt in Zumikon.
Diese Kosten werden nun weiterhin anfallen.
Die rund 30 Plätze im ehemaligen Personalhaus zum Pflegeheim am See in Küsnacht sind zudem nur bis Ende August 2026 gesichert. Der Gemeinderat wird sich nach dem heutigen Entscheid um eine Verlängerung bemühen.
Eigene Asylunterkunft macht auch aus finanziellen Überlegungen Sinn
Eine eigene Asylunterkunft in Zumikon macht aus verschiedenen Gründen Sinn – unter anderem auch aus finanziellen Überlegungen.
Der Gemeinderat wird deshalb so bald wie möglich die Suche nach alternativen Standorten im Dorf aufnehmen. Er wird dabei voraussichtlich auch auf bereits im Rahmen des Projekts Farlifangstrasse 28 geprüfte Standorte zurückgreifen.
Stimmrechtsbeschwerde gab Ausschlag für Urnengang
Die Urnenabstimmung war notwendig geworden, weil der Gemeinderat als Gebundene Ausgabe einen Zusatzkredit von 498'000 Franken gesprochen hatte.
Dagegen war eine Stimmrechtsbeschwerde eingegangen, da die Gesamtsumme für das Projekt die Finanzkompetenz der Gemeindeversammlung von 5 Millionen Franken überschritten habe. Das Bundesgericht gab dieser Argumentation recht.
Mit dem heutigen Nein bleibt der Gemeindeversammlungsbeschluss vom Juni 2023 bis auf Weiteres bestehen; es wird separat zu entscheiden sein, wie mit dieser Tatsache nun umgegangen werden soll.










