Schulergänzende Betreuung erhält neue Tarife und Zeiten

Gemeinde Thalwil
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Region Thalwil,

Ab dem Schuljahr 2026/27 gelten in Thalwil neue Tarife, ein einheitliches Subventionsmodell sowie angepasste Betreuungszeiten in der schulergänzenden Betreuung.

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Das Primarschulhaus in Berg Thalwil. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Gemeinde Thalwil bekannt gibt, setzten die an der Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 4. Dezember 2025, anwesenden Stimmberechtigten die totalrevidierte Betreuungsverordnung fest. Diese tritt per 1. August 2026 in Kraft und bildet die Grundlage für die Einführung eines einheitlichen Subventionsmodells, welches sowohl in der familienergänzenden Kinderbetreuung (FeKB) wie auch der schulergänzenden Betreuung (SeB) gilt.

In diesem Zusammenhang folgten die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung mit deutlicher Mehrheit einem Antrag aus der Versammlung. Dieser sieht vor, dass sich der Gemeindebeitrag pro Kind in der SeB neu in einer Bandbreite von 33 bis 40 Prozent der Vollkosten bewegt.

Infolgedessen hat der Gemeinderat die Tarife der SeB per Schuljahr 2026/27 auf Basis der Vollkostenrechnung neu berechnet und mit Beschluss vom 24. Februar 2026 genehmigt. Die Berechnung erfolgte auf Grundlage der Vollkostenrechnung unter Einbezug der budgetierten Kosten 2026. Ab 1. August 2026 gilt damit ein Tagessatz von 116 Franken.

Dieser entspricht der maximalen Kostenbeteiligung der Gemeinde von 40 Prozent der Vollkosten im Rahmen der Subjekt- und Objektfinanzierung. Die neuen Tarife sowie das totalrevidierte Betreuungsreglement der SeB treten per 1. August 2026 in Kraft. Sämtliche Reglemente und Verordnungen in Zusammenhang mit der SeB finden sich auf der Gemeindeseite.

Angepasster Subventionsrechner

Individuelle Subventionsansprüche und Elternbeiträge ab 1. August 2026 können mit dem provisorischen Beitragsrechner berechnet werden. Der Rechner berücksichtigt die neuen Tarife der gemeindeeigenen SeB und findet sich online unter thalwil.ch/betreuungsgutschriften.

Der Antrag für Betreuungsgutschriften ab 1. August 2026 kann nach Vorliegen einer gültigen Betreuungsvereinbarung online im eServiceportal der Gemeinde eingereicht werden.

Die Betreuungsvereinbarung ab 1. August 2026 erhalten die Eltern und Erziehungsberechtigten nach der Betreuungsanmeldung, welche wie gewohnt über die App Escola erfolgt. Das Anmeldefenster auf Escola wird beim Versand der Stundenpläne im April 2026 geöffnet.

Geänderte Betreuungszeiten ab Schuljahr 2026/27

Die Öffnungszeiten der SeB werden aufgrund einer geringen Nachfrage zu den Randzeiten angepasst und gelten ab dem Schuljahr 2026/27 neu von 7.15 bis 18.15 Uhr (bisher 6.30 bis 18.30 Uhr).

Gleichzeitig erhalten Eltern und Erziehungsberechtigte mehr Flexibilität bei der Auswahl der Betreuungszeiten: Statt bisher drei, stehen ab August 2026 fünf Betreuungsmodule zur Verfügung. Damit soll die Betreuung individueller auf den jeweiligen Betreuungsbedarf der Familie und Stundenplan des Kindes abgestimmt werden können.

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