Neues Videoüberwachungs-Reglement erlassen
Zumikon führt ein Reglement für Videoüberwachung ein. Es regelt Einsatz, Transparenz, Aufbewahrung und Datenlöschung und tritt nach Genehmigung sofort in Kraft.

Wie die Gemeinde Zumikon mitteilt, setzen öffentliche Organe vermehrt Videoüberwachungen ein, wozu in der Folge auch das Bearbeiten von Personendaten gehört. Durch Videoüberwachungen, bei welchen Personen identifiziert werden können, wird die Privatsphäre von Bürger tangiert.
Das Gesetz über die Informationen und den Datenschutz (IDG) konkretisiert die Voraussetzungen für das Bearbeiten der Personendaten und gilt auch für die Videoüberwachung. Die Videoüberwachung und das Bearbeiten von Personendaten bedarf einer hinreichenden Regelung durch das öffentliche Organ.
Die Gemeinde Zumikon setzt heute schon in einzelnen privaten Gebäuden und auf privaten Arealen der Gemeinde, welche öffentlich zugänglich sind, Videokameras ein (Altstoffsammelstelle/Feuerwehrgebäude/ Werkhof Schwäntenmos, Velounterstand Schulhaus Juch, Eingangsbereich und Schwimmhalle Bad Juch, Eingangsbereich Gemeindehaus).
Nun wurde ein Reglement ausgearbeitet, welches die Art und den Umfang von Videoüberwachungen, die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit sowie die Aufbewahrung und Datenlöschung von Bildmaterial und das Informationszugangsrecht von betroffenen Personen regelt. Der Gemeinderat hat das Reglement über die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Gebäude und Areale, welches per sofort in Kraft tritt, genehmigt.










