

Meilen: Erneuerungswahl der evangelisch-reformierten Kirchenpflege

Der Gemeinderat ordnet den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahl der sieben Mitglieder (inklusive Präsidium) der evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2022 bis 2026 auf Sonntag, 15. Mai 2022 an.
In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung in Verbindung mit Art. 160 der kantonalen Kirchenordnung sowie §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am Mittwoch, 26. Januar 2022 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Meilen, einzureichen.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, mit evangelisch-reformierter Konfession, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Meilen hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.
Jede Person untezeichnet nur einen Wahlvorschlag
Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob der Kandidat der Behörde bisher schon angehört hat, angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 evangelisch-reformierten Stimmberechtigten der Gemeinde Meilen unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein.
Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Provisorische Wahlvorschläge
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht und es wird eine zweite Frist von sieben Tagen angesetzt, innert welcher die früheren Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden können.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Meilen, Zentrale Dienste, erhältlich oder können im Internet heruntergeladen werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Meilen, c/o André Maurer, Präsident, in Männedorf, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
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