Maskentragepflicht in Zürcher Einkaufsläden und Einkaufszentren
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat auf Anraten des Covid-19-Sonderstabes weitere Massnahmen beschlossen, welche per 27. August gelten.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Zürich gilt ab morgen eine Maskenpflicht in Einkaufsläden, Zentren und Märkten.
- Veranstaltungen über 100 Personen brauchen ein Schutzkonzept.
Maskentragepflicht in Innenräumen
Wer seinen Einkauf in einem Geschäft mit Innenräumen erledigt, muss eine Maske tragen. Ausgenommen sind davon Märkte, welche unter freiem Himmel stattfinden.
Kontaktdatenerhebungspflicht
Gastronomiebetriebe müssen neu die Kontaktdaten der Gäste aufnehmen. Bei Familien oder anderen Gruppen mit untereinander bekannten Personen genügt die Erfassung der Kontaktdaten einer Person.
Personenbeschränkung Gastronomiebetriebe
In Innenräumen von Gastronomiebetrieben einschliesslich Bars, in denen die Konsumation nicht ausschliesslich sitzend erfolgt, sowie von Diskotheken, Clubs und Tanzlokalen dürfen pro Innenbereich gleichzeitig höchstens 100 Personen anwesend sein.
Im gesamten Innen- und Aussenbereich eines solchen Betriebs dürfen gleichzeitig höchstens 300 Personen anwesend sein. Die Aussenbereiche müssen klar erkennbar und abgegrenzt sein.
Veranstaltungen
Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen in Innenräumen oder 300 Personen im gesamten Innen- und Aussenbereich dürfen nur durchgeführt werden, wenn ein Schutzkonzept vorliegt oder der erforderliche Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann oder Gesichtsmasken getragen werden.
Die Begrenzung gilt auch für Veranstaltungen wie Sportanlässe, Theateraufführungen, Kinovorführungen, Konzerte, Gottesdienste oder Ferienlager. Auch private Veranstaltungen wie Hochzeiten und Geburtstagsfeste fallen darunter.