Küsnacht ZH: Gemeinderat zieht Krone-Entscheid ans Bundesgericht weiter
Der Gemeinderat von Küsnacht ZH akzeptiert das Urteil zur Sanierung des Gasthofs Krone Forch nicht. Er sieht die Gemeindeautonomie beeinträchtigt.

Das Verwaltungsgericht hat den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 aufgehoben. Dabei ging es nicht um die Zulässigkeit des Änderungsantrags für die geplanten Gästezimmer. Während die Vorinstanz den entsprechenden Rekurs noch abgewiesen hat, hat das Verwaltungsgericht diese Frage gar nicht behandelt.
Ausschlaggebend war vielmehr die rechtliche Einordnung der Liegenschaft, welche weder durch die Gemeindeversammlung noch im Rechtsmittelverfahren gerügt wurde. Während die Gemeinde Küsnacht die Krone Forch dem Finanzvermögen zuordnet, qualifizierte das Verwaltungsgericht die beschlossene Aufwendung als Ausgabe im Verwaltungsvermögen.
Der Gemeinderat teilt diese Auffassung nicht, ebenso wie Teile des Verwaltungsgerichts. Er sieht durch den Entscheid die Gemeindeautonomie sowie die demokratischen Mitwirkungsrechte der Gemeindeversammlung beeinträchtigt. Die neue rechtliche Beurteilung könnte dazu führen, dass die Gemeindeversammlung bei vergleichbaren Vorlagen künftig keine Änderungsanträge mehr stellen könnte, sondern die Stimmberechtigten an der Urne über fixe Projekte abstimmen müssten.










