Küsnacht: Periodische Kontrollen von Blitzschutzsystemen
Im Auftrag der GVZ werden die vorgeschriebenen Blitzschutzsysteme der Gebäude in der Gemeinde Küsnacht unangemeldet kontrolliert.

Geschützt auf die Weisung «Blitzschutzsysteme» der Gebäudeversicherung Kanton Zürich, vom 1. Januar 2015, werden dieses Jahr im Auftrag der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) die vorgeschriebenen Blitzschutzsysteme der Gebäude in der Gemeinde Küsnacht unangemeldet kontrolliert. Von der GVZ als Blitzschutzaufseher angestellt, führt Herr René Imholz, Lindenstrasse 11, 8604 Volketswil, die periodischen Kontrollen durch.
Die periodischen Kontrollen werden wenn möglich in der ersten Jahreshälfte durchgeführt und sind für die Eigentümerschaften kostenlos. Nachkontrollen finden in der zweiten Jahreshälfte oder im Folgejahr statt.
Freiwillig erstellte Blitzschutzsysteme sind im Auftrag der Eigentümerschaft durch einen Blitzschutzaufseher oder eine Fachperson äusserer Blitzschutz VKF, gemäss den Leitsätzen der electrosuisse «Blitzschutzsysteme SNR 464022» mindestens alle 10 Jahre zu kontrollieren.