Küsnacht: Öffentliche Auflage wegen Instandsetzung Fahrbahn Goldach

Die Seestrasse in Goldbach muss zur Erhöhung der Verkehrs- und Fussgängersicherheit instand gesetzt werden.

Der Gemeinderat. - Symbolbild

Gleichzeitig mit der Instandsetzung soll ein Unfallschwerpunkt beseitigt und ein neuer Fussgängerübergang erstellt werden. Die im Projektbereich liegende LSA Nr. 202 beim Knoten Goldbach ist in die Jahre gekommen und wird ebenfalls saniert. Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt.

Die Projektunterlagen und der Landerwerbsplan liegen, nebst einem Verzeichnis sämtlicher für die Abtretung von Rechten oder für die Leistung von Beiträgen in Anspruch genommenen Personen sowie der an sie gestellten Ansprüche, bei der Gemeinde Küsnacht, Bausekretariat, 2. Stock, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, zur Einsicht auf. Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Webseite des Kantons unter www.zh.ch digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen, bis zum 31. Mai 2022, schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Begründung enthalten.

Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Das Verfahren ist für die unterliegende Partei in der Regel kostenpflichtig (§ 13 Abs. 2 VRG). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

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