Bei der Abstimmung, die noch bis zum 28. November 2021 läuft, haben die Küsnachter Stimmberechtigten verschiedene Möglichkeiten ihre Stimme abzugeben.
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Die Gemeinde Küsnacht. - Nau.ch / Kilian Marti
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Bis am Sonntag, 28. November 2021, bestehen für die Stimmberechtigten noch verschiedene Möglichkeiten, an den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen der Gemeinde Küsnacht teilzunehmen.

Die brieflichen Stimmrechtscouverts müssen spätestens am 28. November, 11 Uhr, im Briefkasten der Gemeindeverwaltung eintreffen. Das Stimmrechtscouvert sollte rechtzeitig bei der Post abgegeben oder in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung geworfen werden.

Während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung können die Stimmzettel bis am Freitagabend im Gemeindebüro abgegeben werden. Die Urne ist am Abstimmungssontag von 9 bis 11 Uhr geöffnet.

Eine Stellvertretung bei der Stimmabgabe ist ebenfalls möglich

Bei der vorzeitigen und persönlichen Stimmabgabe können Stimmberechtigte sich durch eine andere stimmberechtigte Person vertreten lassen. Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten.

Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis abgeben. Damit die Stimmabgabe gültig ist, müssen in jedem Fall den Stimmrechtsausweis unterschrieben sein.

Die Auszählung der Stimmunterlagen erfolgt im Saal des reformierten Kirchgemeindehauses Küsnacht. Die Abstimmungsresultate werden am Sonntagnachmittag auf der Homepage aufgeschaltet und sind ebenso über die App «VoteInfo» einsehbar.

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