Die Eigentümer von Grundstücken werden aufgefordert, die Bepflanzung auf dem Grundstückmbis zum 31. Oktober 2021 auf die gesetzlichen Masse zurückzuschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos
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Entlang von öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen, werden die Passanten und der Fahrzeugverkehr vielfach durch überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern aus den Vorgärten behindert.

Oft wird dadurch auch die Verkehrsübersicht bei Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen massiv verschlechtert. Gerade im Winter beeinträchtigen ungenügend zurück geschnittene Bäume und Sträucher mit der zusätzlichen Schneelast, die Pfadarbeiten des Strassenunterhalts.

Frist bis am 31. Oktober 2021

Die Eigentümer von Grundstücken werden deshalb aufgefordert, die Bepflanzung auf Ihrem Grundstück, falls erforderlich, bis zum 31. Oktober 2021 auf die gesetzlichen Masse wie folgt zurückzuschneiden:

Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von mindestens 4,5 Metern freigehalten werden. Bei Fuss- und Radwegen muss die lichte Höhe mindestens 2,65 Metern betragen. Diese Lichtraumprofile sind dauernd freizuhalten.

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