

In Erlenbach ZH kommt es zum zweiten Wahlgang

Auf Grund des Wahlergebnisses des ersten Wahlgangs vom 15. Mai 2022 sowie der Wahlablehnung eines gewählten Kandidaten als Mitglied des Gemeinderats findet am Sonntag, 26. Juni 2022, ein zweiter Wahlgang für ein Mitglied und das Präsidium des Gemeinderats Erlenbach statt. Am gleichen Datum wählen die evangelisch-reformierten Stimmberechtigten die Mitglieder der Kirchenpflege und das Präsidium.
Das relative Mehr entscheidet im zweiten Wahlgang
Gemäss Artikel 7 Gemeindeordnung werden bei den Erneuerungswahlen leere Wahlzettel verwendet. Im zweiten Wahlgang entscheidet das relative Mehr. Als Mitglied des Gemeinderats wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Erlenbach hat.
Für das Gemeindepräsidium wählbar sind diejenigen Personen, welche im ersten Wahlgang vom 15. Mai 2022 als Mitglied des Gemeinderats gewählt worden sind und ihre Wahl angenommen haben, sowie Personen, welche im zweiten Wahlgang gleichzeitig auch als Mitglied des Gemeinderats kandidieren. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt zugefügt, auf dem die Kandidaten aufgeführt werden, die sich zur Wahl stellen.
Kandidaten für den noch zu besetzenden Sitz oder das Präsidium, welche auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens am Montag, 30. Mai 2022, schriftlich beim Gemeinderat Erlenbach zu melden. Ein entsprechendes Anmeldeformular kann auf der Webseite der Gemeinde heruntergeladen, oder per E-Mail bestellt werden.