Gemeinderat und Kanton verzichten auf Vorkaufsrecht
Beim Verkauf eines unbebauten Grundstücks in der Hegiwis übt die Gemeinde Zumikon ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht aus.

Wie die Gemeinde Zumikon schreibt, wurde im August 2025 beim Grundbuchamt Küsnacht die Eigentumsübertragung (Kauf) eines unbebauten Grundstücks in mittlerer Grösse in der Hegiwis angemeldet. Das unbebaute Grundstück liegt mehrheitlich in der Wohnzone, ragt aber entlang einer Grenze geringfügig in die Freihaltezone hinein.
Aus diesem Grund verfügen Kanton und Gemeinde über ein gesetzliches Vorkaufsrecht, welches zu dem zwischen den Privatparteien ausgehandelten Kaufpreis vollzogen werden könnte.
Der Gemeinderat hat beschlossen, auf das gesetzliche Vorkaufsrecht zu verzichten, da für die Gemeinde weder in strategischer noch in betrieblicher Hinsicht ein Interesse an dem Grundstück besteht. Der Kanton hat bereits vorgängig auf die Ausübung des Vorkaufsrechts verzichtet.