Gemeinde entscheidet über zwei kommunale Vorlagen
Am 28. September 2025 stimmen die Küsnachter Stimmberechtigten über Garantien für das Spital Männedorf und eine Initiative zur Gemeindeordnung ab.

Wie die Gemeinde Küsnacht mitteilt, kommen mit dem Antrag zur Sicherstellung des langfristigen Fremdkapitalbedarfs der Spital Männedorf AG sowie einer Einzelinitiative zur Teilrevision der Gemeindeordnung Ende September 2025 zwei kommunale Vorlagen an die Urne.
Das Spital Männedorf ist seit über 140 Jahren für die spitalmedizinische Gesundheitsversorgung der Bevölkerung am rechten Zürichsee zuständig. Seit der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft 2012 arbeitet es ohne Gemeindebeiträge und hat rund 25 Millionen Franken an Gewinnreserven aufgebaut. Für notwendige Investitionen muss das Spital 2026 eine bestehende Anleihe refinanzieren.
Aufgrund der aktuellen Unsicherheiten im Spitalsektor ist dies schwierig, und ohne Garantien der Trägergemeinden sind derzeit keine guten Kreditkonditionen erzielbar. Die acht Aktionärsgemeinden beantragen deshalb ihren Stimmberechtigten die Zustimmung zur Bereitstellung von Sicherheiten in Form von Darlehen oder Garantien in der Höhe von maximal 70 Millionen Franken im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Aktienanteil.
Der Aktienanteil der Gemeinde Küsnacht am Spital beträgt 11,2 Prozent. Daraus ergibt sich ein Anteil an den Sicherheiten von maximal 7,84 Millionen Franken. Die Risiken werden als gering eingeschätzt, da das Spital finanziell solide aufgestellt ist und über ausreichende Reserven verfügt. Der Gemeinderat empfiehlt den Küsnachterinnen und Küsnachtern, die Vorlage anzunehmen.
Einzelinitiative zur Teilrevision der Gemeindeordnung
Eine Einzelinitiative von Hans-Peter Amrein zur Teilrevision der Gemeindeordnung verlangt, dass keine Personen als Vertreter der Gemeinde in Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts eingesetzt werden dürfen, welche in Organen diese Organisationen konkurrenzierender Organisationen tätig sind.
Der Gemeinderat Küsnacht ist aufgrund statutarischer Vorgaben in verschiedenen gemeindeeigenen oder gemeindeübergreifenden Organisationen vertreten, etwa im Verwaltungsrat der Gesundheitsnetz Küsnacht AG oder im Stiftungsrat der Pensionskasse Küsnacht. Allfällige Entschädigungen aus diesen Mandaten fliessen in die Gemeindekasse.
Aus Sicht des Gemeinderats ist die Initiative nicht zielführend, denn das Vorgehen bei allfälligen Interessenkonflikten ist bereits umfassend durch kantonale Gesetze geregelt und wird in Küsnacht konsequent umgesetzt. Alle Interessenbindungen und Abordnungen der Behördenmitglieder sind auf der Website der Gemeinde einsehbar. Die heutige Regelung hat sich bewährt und entspricht der Muster-Gemeindeordnung des Kantons sowie der Praxis im Bezirk Meilen.
Die Initiative kann hingegen zu unerwünschten Auswirkungen führen, wie etwa dem Verlust von Fachwissen und Synergien und der geringeren Attraktivität von Behördenämtern aufgrund von zusätzlichen Einschränkungen. Der Gemeinderat empfiehlt deshalb, die Initiative abzulehnen. Die Abstimmungsunterlagen mit dem Beleuchtenden Bericht werden den Stimmbürgern anfangs September zugestellt und sind ab sofort auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet.