Erlenbach: Baurekursgerichtsentscheid zur Zollerstrasse

Gemeinde Erlenbach
Gemeinde Erlenbach

Goldküste,

Der Entscheid des Baurekursgerichts zur Zollerstrasse wird nicht ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weitergezogen.

Erlenbach
Die Gemeindeverwaltung in Erlenbach. - Nau.ch / Kilian Marti

Die Bau- und Planungskommission genehmigte Ende 2019 das Lärmsanierungsprojekt der gemeindeeigenen Zoller- und Lerchenberg- und Forchstrasse. Demgemäss sollte auf diesen Strassen das Tempo 50-Regime beibehalten werden.

Gegen diesen Beschluss gingen Einsprachen beim Gemeinderat ein. Am 13. April 2021 wies der Gemeinderat diese ab und stützte den Entscheid der Bau- und Planungskommission. Die Rekurrenten gelangten in der Folge ans Baurekursgericht, welches entschied, dass die Rekurse teilweise gutgeheissen werden.

Der Gemeinderat wird das Urteil des Baurekursgerichts nicht weiterziehen. Sobald der Entscheid rechtsgültig ist, wird der Planungsprozess für die Einführung einer Tempo-30-Zone gestartet, in welchem auch die konkreten Massnahmen entschieden werden.            

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