Bushaltestelle Bahnhof Zollikon mit Wendeplatz, Festsetzung

Gemeinde Zollikon
Gemeinde Zollikon

Goldküste,

Der Gemeinderat hat am 5. Februar mit Beschluss GR 2020-14 das Projekt Bushaltestelle Bahnhof Zollikon mit Wendeplatz festgesetzt.

Bahnhof Zollikon
Bushaltestelle Bahnhof Zollikon mit Wendeplatz, Festsetzung. (Archivbild) - Gemeinde Zollikon

Der Gemeinderat hat am 5. Februar 2020 mit Beschluss GR 2020-14 das Projekt Bushaltestelle Bahnhof Zollikon mit Wendeplatz festgesetzt. Vom 15. November 2019 bis 26. Dezember 2019 wurde das Projekt, gemäss Art. 16 Strassengesetz publiziert (Durchführung des Einspracheverfahrens).

Das Projekt hat keine Enteignungen oder Anpassungsarbeiten zulasten von Grundeigentümern zum Gegenstand. Der Gemeinderatsbeschluss kann während der Rechtsmittelfrist bei der Bauabteilung Zollikon sowie auf der Webseite unter zollikon.ch eingesehen werden. Die Akten werden auf Wunsch als PDF-Dateien digital zugestellt.

Gegen diese Verfügung auf Festsetzung des Strassenprojekts kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Wer es unterlassen hat, Einsprache zu erheben, kann die Festsetzung nicht anfechten (Art. 17 Abs. 4 Strassengesetz).

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