Teilrevision der Gemeindeordnung in Kriens
Die Krienser Stimmbürger bestätigen die Finanzkompetenz des Stadtrats, wandeln die Bürgerrechtskommission um und benennen den Einwohnerrat in Stadtparlament um.

Wie die Stadt Kriens mitteilt, Mit 6542 Ja-Stimmen (74 Prozent) gegenüber 2325 Nein-Stimmen (26 Prozent) bei einer Stimmbeteiligung von 50 Prozent haben die Stimmberechtigten der Stadt Kriens verschiedenen Änderungen der Gemeindeordnung (GO) der Stadt Kriens deutlich zugestimmt. Die Änderungen treten per 1. September 2026 in Kraft.
Die bisherige parlamentarische Bürgerrechtskommission (BRK) wird in eine ausserparlamentarische Einbürgerungskommission (EBK) umgewandelt. Diese Kommission ist zuständig für die Zusicherung des Stadtbürgerrechtes an Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Sie besteht aus fünf bis sieben stimmberechtigten Personen.
Die Bezeichnung des Parlaments der Stadt Kriens wird von bisher Einwohnerrat auf neu Stadtparlament geändert. Die Präsidentin des Einwohnerrates der Stadt Kriens, Zita Bucher, zeigt sich erfreut über das Ergebnis: «Dass die Bevölkerung der Stadt Kriens den vom Einwohnerrat vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt hat, ist ein Vertrauensbeweis für die Politik des Einwohnerrats.»
Neuregelung der Finanzkompetenz des Stadtrates
Ein zentrales Ziel der Überarbeitung der GO war zudem die Anpassung der Finanzkompetenz des Stadtrates für freibestimmbare Ausgaben. Sie war für freibestimmbare Ausgaben bis anhin mit einem Prozentsatz an den Steuerertrag gekoppelt und lag 2025 bei rund 3,7 Millionen Franken.
Die Stimmberechtigten haben nun entschieden, dass die Finanzkompetenz des Stadtrates für freibestimmbare Ausgaben nicht reduziert wird. Dabei wurde eine Reduktion gemäss Vorschlag des Einwohnerrates auf neu zwei Millionen Franken mit 4184 Ja- (48 Prozent) zu 4500 Nein-Stimmen (52 Prozent) abgelehnt.
Eine weitergehende Reduktion auf neu eine Million Franken gemäss dem konstruktiven Referendum wurde mit 2847 Ja- (33 Prozent) zu 5701 Nein-Stimmen (67 Prozent) abgelehnt. Dies bei einer Stimmbeteiligung von 50 Prozent.
Referendum bei Steuererhöhungen
Bisher unterstehen alle Steuererhöhungen dem obligatorischen Referendum. Die Stimmberechtigten haben nun mit 5404 Ja- (61 Prozent) zu 3462 Nein-Stimmen (39 Prozent) entschieden, dass wie vom Einwohnerrat vorgeschlagen Steuererhöhungen nur dann dem obligatorischen Referendum unterstehen sollen, wenn der Steuerfuss nach der Erhöhung 1,9 Einheiten übersteigt.
Die Stadtpräsidentin Christine Kaufmann-Wolf zeigt sich erfreut, dass die Finanzkompetenz des Stadtrates für freibestimmbare Ausgaben nicht reduziert wird, weil dies für die Verwaltung sowie den Stadtrat und den Einwohnerrat einen beträchtlichen Mehraufwand verursacht hätte: «Das Abstimmungsergebnis zeigt ein grosses Vertrauen der Stimmberechtigten in den Stadtrat und seinen umsichtigen Umgang mit den finanziellen Ressourcen.»










