Kriens

Gemeindeordnung: Einwohnerrat stimmt Teilrevision zu

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Kriens,

Im März 2026 entscheiden die Stimmberechtigten an der Urne über zwei Teilrevisionen. Zu zwei Revisionsinhalten findet ausserdem eine Variantenabstimmung statt.

Kriens Altstadt
Die Altstadt von Kriens. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

An seiner Sitzung vom 25. September 2025 hat der Einwohnerrat über die Teilrevision der Gemeindeordnung inklusive der Genehmigung des neuen Reglements der Einbürgerungskommission beraten und beide klar genehmigt, wie die Stadt Kriens mitteilt.

Eine weitere Teilrevision der Gemeindeordnung wurde vom Einwohnerrat nach kontroverser Debatte beschlossen, welche durch die Annahme der Gemeindeinitiative «Ein- und Umzonung / Überbauung Weinhalde» notwendig wird.

Beide Teilrevisionen der Gemeindeordnung kommen wegen des obligatorischen Referendums im März 2026 an die Urne.

Finanzkompetenzen des Stadtrats teilweise neu geregelt

Eine Spezialkommission des Einwohnerrates hat sich im vergangenen Jahr intensiv mit der Teilrevision der Krienser Gemeindeordnung befasst.

Das Ziel der Teilrevision war unter anderem eine Neuregelung der Finanzkompetenz des Stadtrates für frei bestimmbare Ausgaben. Diese war bis anhin für den Stadtrat an den Steuerertrag gekoppelt.

Neu wird diese auf einen Fixbetrag von zwei Millionen Franken für freibestimmbare Ausgaben gesenkt. Das entspricht einer Reduzierung um 1,7 Millionen Franken auf Basis des Budgets 2025. Durch die Senkung der Finanzkompetenz des Stadtrates soll der Einwohnerrat vermehrt in finanzielle Entscheidungen einbezogen werden.

Der Stadtrat wies darauf hin, dass durch die Reduzierung der Finanzkompetenz des Stadtrates für frei bestimmbare Ausgaben ein beträchtlicher Mehraufwand für den Einwohnerrat, den Stadtrat und die Verwaltung entstehen wird.

Bürgerrechtskommission wird zu ausserparlamentarischer Kommission

Zusätzlich wurden weitere Bestimmungen der Gemeindeordnungen überprüft und wo sinnvoll aktualisiert. Dazu gehörte auch ein Vorschlag zur Umwandlung der Bürgerrechtskommission (BRK) in eine ausserparlamentarische Kommission.

Die neue Einbürgerungskommission (EBK) ist zuständig für die Zusicherung des Stadtbürgerrechtes an Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Die EBK soll aus fünf bis maximal sieben in der Stadt Kriens stimmberechtigten Mitgliedern bestehen.

Jede im Einwohnerrat vertretene Fraktion schlägt ein Mitglied zur Wahl vor. Der Einwohnerrat wählt das Präsidium und die Mitglieder.

Im März 2026 entscheiden die Stimmberechtigten an der Urne

Der Einwohnerrat genehmigte dabei drei Änderungsanträge. Dabei wurde die Finanzkompetenz des Stadtrates für den Kauf von Grundstücken von bisher 12 Millionen auf neu 20 Millionen Franken erhöht.

Zudem soll der Einwohnerrat neu Stadtparlament genannt werden, dies auch um die Entwicklung der Gemeinde Kriens zur Stadt Kriens abzubilden. Auch wurde das Verfahren bei der Wahl des Präsidiums der EBK präzisiert.

Das letzte Wort zur Teilevision der Gemeindeordnung haben aber wegen des obligatorischen Referendums die Stimmberechtigten der Stadt Kriens. Sie werden im März 2026 an der Urne über die Anpassung der Gemeindeordnung entscheiden können.

Volksabstimmung inklusive Variantenabstimmung

Kurz vor Sitzungsschluss wurde zu zwei Revisionsinhalten das konstruktive parlamentarische Referendum ergriffen. Deshalb muss bei der Volksabstimmung zu zwei Revisionsinhalten eine Variantenabstimmung durchgeführt werden.

Dabei muss betreffend der Finanzkompetenz des Stadtrates für freibestimmbares Ausgaben der Beschluss des Einwohnerrates (2 Millionen Franken) der Variante des Referendums (eine Millionen Franken) gegenübergestellt werden.

Zweitens muss betreffend Steuererhöhungen der Beschluss des Einwohnerrates (obligatorische Referendum nur bei Erhöhungen des Steuerfusses über 1,9 Einheiten) der Variante des Referendums (obligatorische Referendum bei allen Erhöhungen des Steuerfusses) gegenübergestellt werden.

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