Feuerwehrtarife 2026 neu geregelt
Kriens passt die Feuerwehrtarife an kantonale Empfehlungen an. Die Änderungen treten per 1. Januar 2026 in Kraft und sorgen für verursachergerechte Abrechnung.

Wie die Stadt Kriens informiert, hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom 14. Januar 2026 die Teilrevision der Verordnung über die Tarife der Feuerwehr Kriens beschlossen.
Die Anpassungen der Verordnung über die Tarife der Feuerwehr Kriens (Nr. 1402) orientieren sich an den neuen Empfehlungen des Feuerwehrinspektorats der Gebäudeversicherung Luzern (GVL) für das Jahr 2026. Sie dienen der Harmonisierung der Tarife im Kanton Luzern.
Die überarbeiteten Ansätze betreffen insbesondere die Verrechnung von Fahrzeug- und Geräteeinsätzen, den Personaleinsatz sowie die Gebühren bei Fehlalarmen von Brandmeldeanlagen.
Die Anpassungen bilden die aktuellen betrieblichen und technischen Rahmenbedingungen ab und verbessern den Kostendeckungsgrad, insbesondere bei wiederholt ausgelösten Fehlalarmen aufgrund unzureichend gewarteter oder falsch konfigurierter Brandmeldeanlagen.
Verursachergerechte Tarife
Für die Stadt Kriens entstehen durch die Revision keine Mehrausgaben. Stark steigende Mehreinnahmen werden nicht erwartet. Die Änderungen stellen vielmehr eine verursachergerechte und kantonal abgestimmte Tarifstruktur sicher.
Zur Vereinfachung der Abrechnung und zur einheitlichen Anwendung der kantonalen Empfehlungen treten die revidierten Tarife rückwirkend per 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Feuerwehr Kriens ist eine moderne Milizfeuerwehr mit rund 120 freiwilligen Angehörigen, die jährlich mehrere hundert Einsätze leisten und damit zur Sicherheit der Bevölkerung beitragen.










